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Informationen zum Steuerrecht

Reminder Registrierkasse: Prüfung und Übermittlung Jahresbeleg 2019

Bis spätestens 15.02.2020 muss der Monatsabschlussbeleg vom Dezember 2019 oder der Jahresbeleg 2019 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Auf was ist zu achten? Lesen Sie mehr…

Anforderungen an den Monatsabschlussbeleg oder Jahresbeleg

Es ist darauf zu achten, dass der QR-Code angedruckt und gut lesbar ist. Zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes der Registrierkasse muss dieser Beleg bis spätestens 15.02.2020 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dies kann einerseits via Smartphone mittels BMF-Belegcheck App und Authentifizierungscode oder (falls technisch möglich) automatisch durch die Registrierkasse erfolgen.

Auch der Monatsabschlussbeleg vom Dezember 2019 oder der Jahresbeleg 2019 eines Hotelprogrammes muss übermittelt werden, wenn das Hotelprogramm die Registrierkasse ersetzt.

Automatische Übermittlung des Monatsabschlussbelegs oder Jahresbelegs

Wenn Ihre Registrierkasse bzw. Ihr Hotelprogramm den Monatsabschlussbeleg vom Dezember 2019 oder Jahresbeleg 2019 elektronisch erstellt und über das Registrierkassen-Webservice zur Prüfung automatisch an FinanzOnline übermittelt, brauchen Sie den jeweiligen Beleg nur auszudrucken und für 7 Jahre aufzubewahren.

„Händische“ Übermittlung des Monatsabschlussbelegs oder Jahresbelegs

Wenn Ihre Registrierkasse bzw. Ihr Hotelprogramm den Monatsabschlussbeleg vom Dezember 2019 oder Jahresbeleg 2019 zwar erstellen und ausdrucken kann, aber keine automatische Übermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt, muss der jeweilige Beleg mittels Smartphone eingescannt und mittels BMF-Belegcheck App und Authentifizierungscode an das Finanzamt übermittelt werden.

Unsere Tipps für Sie

  1. Überprüfen Sie, ob Ihre Registrierkasse oder Ihr Hotelprogramm die Voraussetzungen für eine automatische Übermittlung erfüllt und den Monatsabschlussbeleg vom Dezember 2019 oder Jahresbeleg 2019 bereits automatisch übermittelt hat. Ihr Kassenhersteller bzw. Hotelprogrammsupport kann Ihnen dabei weiterhelfen bzw. können wir Ihnen eine etwaige automatische Belegübermittlung an das Finanzamt gerne kontrollieren.
  2. Sollten Sie Ihren Monatsabschlussbeleg vom Dezember 2019 oder Jahresbeleg 2019 „händisch“ via Smartphone mittels BMF-Belegcheck App und Authentifizierungscode übermitteln müssen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Übermitteln Sie uns einfach Ihren Monatsabschlussbeleg oder Jahresbeleg – gerne übernehmen wir die Übermittlung des jeweiligen Beleges an die Finanzverwaltung für Sie!
  3. Vergessen Sie nicht, den Monatsabschlussbeleg vom Dezember 2019 oder Jahresbeleg 2019 zu Ihren Unterlagen zu nehmen und für 7 Jahre aufzubewahren!
  4. Viele Kassenbelege werden meist nur auf Thermopapier gedruckt. Wir empfehlen Ihnen den Monatsabschlussbeleg vom Dezember 2019 oder Jahresbeleg 2019 auf Normalpapier zu kopieren, um die Lesbarkeit auch in der Zukunft noch gewährleisten zu können.

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 17.01.2020

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