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Informationen zum Steuerrecht

19.06.2020: Coronavirus-Epidemie – Lehrlingsbonus: Ausbildungsleistung wird honoriert

Damit die Lehrlingsausbildung coronabedingt keinen Einbruch erleidet, hat die Bundesregierung eine Prämie von EUR 2.000,00 je neuem Lehrling angekündigt. Sie gilt für jene Betriebe, die zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 Lehrlinge neu aufnehmen. Lesen Sie mehr…

 

Grundlegende Informationen

Damit durch Corona keine Lehrlingslücke entsteht, verspricht die Regierung Betrieben für jeden Lehrling, der im Zeitraum 16. März 2020 bis 31. Oktober 2020 neu eingestellt wird, einen Bonus von EUR 2.000,00. Das Geld soll in zwei Tranchen ausgezahlt werden: EUR 1.000,00 bei Beginn der Lehre, weitere EUR 1.000,00 bei Behalten nach der Probezeit. Gefördert wird auch die Übernahme von Lehrlingen im ersten Lehrjahr aus der überbetrieblichen Lehrausbildung bis 31. März 2021. Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist die erste Tranche allerdings zurückzuzahlen! Damit soll Missbrauch vorgebeugt werden.

Eckpunkte der Förderung

Mit dem Bonus in Höhe von EUR 2.000,00 wird gefördert:

  • jedes neue, betriebliche Lehrverhältnis mit Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020. Das heißt, es wird auch rückwirkend gezahlt!
  • Übernahme eines Lehrlings im ersten Lehrjahr aus der „ÜBA“ (Überbetriebliche Lehrausbildung) in ein Unternehmen bis inklusive 31. März 2021.

Auszahlungsmodus

  • Tranche 1: EUR 1.000,00 nach Eintragung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle.
  • Tranche 2: weitere EUR 1.000,00 nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit (drei Monate).
  • Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist die Tranche 1 zurückzuzahlen um Missbrauch vorzubeugen!

Antragstellung

  • Ab 1. Juli 2020 steht die Förderung zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrags zur Verfügung. Selbstverständlich bekommen aber auch bereits übermittelte Lehrverträge (seit 16. März 2020) den Bonus.
  • Antrag bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen bzw. elektronisch über „Lehre online Service“.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.wko.at/service/sbg/bildung-lehre/Lehrlingsbonus.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 19.06.2020

Artikel der Ausgabe Frühling 2020

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