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Informationen zum Steuerrecht

19.06.2020: Letzte Übergangsregelung mit Kroatien nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz läuft per 30.06.2020 aus

In Bezug auf kroatische Staatsbürger läuft per 30. Juni 2020 die 7-jährige Übergangsfrist nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz aus. Lesen Sie mehr…

 

Was bedeutet das Auslaufen der Übergangsregelung im Einzelfall?

Das Auslaufen der 7-jährigen Übergangsfrist per 30.06.2020 bedeutet, dass sich kroatische Staatsbürger ab dem 1. Juli 2020 auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen können und spätestens ab diesem Datum zur Aufnahme einer Beschäftigung keinerlei „Arbeitsgenehmigungsdokument“ mehr benötigen.

Auch allfällige behördliche Meldungen betreffend Aufnahmen und Beendigungen von Beschäftigungen (abgesehen von An- und Abmeldungen betreffend Pflichtversicherungen) entfallen ab dem 1. Juli 2020.

Somit läuft die letzte aufrechte Übergangsregelung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz per 1. Juli 2020 aus.

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 19.06.2020

Artikel der Ausgabe Frühling 2020

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