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Informationen zum Steuerrecht

14.04.2023: ACHTUNG – Voranmeldung für AWS-Energiekostenzuschuss 4. Quartal 2022 nur noch bis inkl. 14. April 2023 möglich!

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 ist nur noch bis inklusive 14.04.2023 über den AWS-Fördermanager möglich! Konkrete Informationen zur Förderung von Wärme od. Kälte werden nach Veröffentlichung der Richtlinie auf der Homepage der AWS zur Verfügung gestellt!

Wichtig: Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich!

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Voranmeldungen zum AWS-Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 nur noch bis inkl. 14.04.2023 möglich

Mit der Anfang des Jahres im Parlament beschlossenen Novellierung des Bundesgesetzes zum Energiekostenzuschuss wurde der Geltungszeitraum für den Energiekostenzuschuss 1, der ursprünglich mit September 2022 geendet hätte, bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Nur noch bis inkl. 14.04.2023 können sich Unternehmen, die aufgrund der ökonomischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine vor finanzielle Herausforderungen gestellt sind, für die Monate Oktober, November und Dezember 2022 für eine Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses 1 voranmelden. Konkret deckt der Energiekostenzuschuss 1 für das vierte Quartal den förderungsfähigen Zeitraum zwischen 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 ab.

Von der Energiekrise betroffene Unternehmen haben bis inkl. 14. April 2023 Zeit, sich für den Energiekostenzuschuss für das vierte Quartal 2022 voranzumelden. Die Voranmeldungen müssen, wie auch schon beim Energiekostenzuschuss 1, bei der AWS (via AWS-Fördermanager) eingereicht werden.

Wichtigste Eckpunkte des Energiekostenzuschusses für das 4. Quartal 2022

Grundsätzlich gelten für den Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 sehr ähnliche Voraussetzungskriterien wie für den bisherigen Energiekostenzuschuss 1. Betroffene energieintensive Unternehmen werden mit einer Förderung in der Höhe von 30 % ihrer Mehrkosten für förderungsfähige Energiearten unterstützt. Die Förderung ist auf Basis der Höhe der durch die gestiegenen Energiepreise verursachten Mehrkosten in einem Stufenprogramm geregelt.

Neuerungen beim Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022

Neu beim Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 ist, dass die Bandbreite der förderungsfähigen Energiearten ausgeweitet und die Förderuntergrenze von EUR 2.000,- auf EUR 750,- abgesenkt worden ist. Bei den Energieformen werden neuerlich neben Strom, Erdgas und Treibstoffen auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte in allen Stufen gefördert.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

https://www.aws.at/service/foerdernews/pressetexte-medienberichte-rundschreiben/detail/kocher-voranmeldung-fuer-energiekostenzuschuss-1-fuer-die-monate-oktober-bis-dezember-2022-startet/

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 14.04.2023

Artikel der Ausgabe Frühling 2023

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