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12.05.2023: Energiekostenpauschale für 2022 bringt Entlastung für Kleinunternehmen

Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Kleinst- und Kleinunternehmen, die die Förderungsuntergrenze für den Energiekostenzuschuss des Austria Wirtschaftsservice (AWS) im Kalenderjahr 2022 nicht erreichen, bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Einreichung und Abwicklung erfolgt ganz einfach online und weitestgehend automatisiert über das Unternehmensserviceportal (USP). Lesen Sie mehr…

Voraussetzungen

Förderungsfähige Klein- und Kleinstunternehmen sind bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, deren Mindestjahresumsatz bei EUR 10.000,- und deren Höchstjahresumsatz bei EUR 400.000,- liegt, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung unternehmerisch tätig sind, konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten.

Ausgenommen vom Antrag sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

Berechnungsgrundlage (automatisch)

Die Energiekostenpauschale berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich.

Förderungszeitraum bzw. Förderungsabwicklung

Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein - Unternehmen können seit 17. April 2023 einen Selbst-Check bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) durchführen (www.energiekostenpauschale.at). Anhand einer Checkliste erfahren die Unternehmen, was für die Antragsstellung vorzubereiten ist. Die ersten Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 gestellt werden. Die Daten werden im Anschluss automatisiert geprüft. Wenn das Ergebnis der automatisierten Prüfung positiv ausfällt, wird die Förderung kurz danach auf das im Antrag bekanntgegebene Konto ausbezahlt. Das Ergebnis der Prüfung wird per E-Mail bestätigt.

Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.energiekostenpauschale.at/

https://www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check

https://www.energiekostenpauschale.at/#frequently-asked-questions

https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.html

https://www.usp.gv.at/

https://www.statistik.at/ueber-uns/erhebungen/unternehmen/oenace-2008

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 12.05.2023

 

Artikel der Ausgabe Frühling 2023

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