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06.08.2021: Verlängerung um Phase 3 des WKO-Härtefallfonds – Short Facts

Der WKO-Härtefallfonds wurde um 3 Monate verlängert: Seit 2. August 2021 bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) rückwirkend beantragt werden, wobei die Bearbeitung und Auszahlung des WKO-Härtefallfonds unverändert von der Wirtschaftskammer vorgenommen wird. Lesen Sie mehr…

Änderungen gegenüber Phase 2

  • Für die Antragstellung ist nunmehr eine persönliche Handy-Signatur erforderlich. Dadurch soll der Aufwand bei der Dateneingabe verringert werden. Sollten Sie noch keine Handy-Signatur haben, kann diese beispielsweise bei der für Sie zuständigen Wirtschaftskammer oder Bezirkshauptmannschaft kostenlos beantragt werden.
  • Weiters müssen zum Nachweis einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung zusätzliche Angaben im Online-Antrag gemacht werden.
  • Die Mindestförderhöhe pro Betrachtungszeitraum in Phase 3 des WKO-Härtefallfonds beträgt EUR 600,-, die maximale Förderhöhe bleibt wie in Phase 2 bei EUR 2.000,-.
  • Die Zeit zwischen 16.06.2021 und 30.06.2021 wird bei einem Antrag des Bezugszeitraums Juli 2021 pauschal mit 50 % der Förderhöhe abgegolten – zusammen mit dem WKO-Härtefallfondsantrag für Juli 2021. Somit ergibt sich eine maximale Gesamtförderhöhe von EUR 7.000,-.

Antragstellung

Der WKO-Härtefallfonds (Phase 3) kann erstmalig ab dem 02.08.2021 bis maximal einschließlich 31.10.2021 über die WKO-Homepage beantragt werden.

Die Stellung eines Antrags auf Gewährung eines WKO-Härtefallfonds (Phase 3) erfolgt ausschließlich gegenüber der WKO. Technische Schnittstelle für die Einbringung der Anträge an die WKO auf Auszahlung des Härtefallfonds ist ausschließlich die Homepage: www.wko.at/haertefall-fonds.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

www.wko.at/service/haertefall-fonds.html

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html?faq=373510wkomfaqoverview1

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-richtlinie.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 06.08.2021

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