06.08.2021: Verlängerung um Phase 3 des WKO-Härtefallfonds – Short Facts

Der WKO-Härtefallfonds wurde um 3 Monate verlängert: Seit 2. August 2021 bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) rückwirkend beantragt werden, wobei die Bearbeitung und Auszahlung des WKO-Härtefallfonds unverändert von der Wirtschaftskammer vorgenommen wird. Lesen Sie mehr…

Änderungen gegenüber Phase 2

Antragstellung

Der WKO-Härtefallfonds (Phase 3) kann erstmalig ab dem 02.08.2021 bis maximal einschließlich 31.10.2021 über die WKO-Homepage beantragt werden.

Die Stellung eines Antrags auf Gewährung eines WKO-Härtefallfonds (Phase 3) erfolgt ausschließlich gegenüber der WKO. Technische Schnittstelle für die Einbringung der Anträge an die WKO auf Auszahlung des Härtefallfonds ist ausschließlich die Homepage: www.wko.at/haertefall-fonds.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

www.wko.at/service/haertefall-fonds.html

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html?faq=373510wkomfaqoverview1

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-richtlinie.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 06.08.2021