Gastronews

Reklamationen als Chance?

Ein verärgerter Kunde oder Gast gibt, wie zahlreiche Untersuchungen zeigen, seine schlechten Erfahrungen im Kollegen- und Bekanntenkreis im Schnitt 10 x häufiger weiter als seine positiven Eindrücke.

Eine positiv erledigte Reklamation kann jedoch ein Grund für eine Weiterempfehlung sein bzw. können Sie eventuell dadurch einen Stammkunden halten. Es ist oft wesentlich aufwendiger, neue Kunden zu gewinnen als bestehende zu halten.

Zudem gibt eine Reklamation die Chance, aktiv die Qualität der eigenen Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und an der Beziehung zu Ihrem Kunden oder Stammgast zu arbeiten.

Tipps zur Bearbeitung von Reklamationen:

  • Eine Reklamation will richtig angenommen und der Kunde gehört werden. Verständnis, Wertschätzung für die Rückmeldung und gegebenenfalls eine Entschuldigung helfen.
  • Gibt es eine Problemlösung, sollte diese möglichst rasch erfolgen.
  • Nicht die Erklärung, wer von den Mitarbeitern, Kollegen oder Zulieferern den Fehler gemacht hat, ist wichtig, sondern die angebotene Lösung interessiert. Positive Formulierungen wirken.
  • Bei ungerechtfertigten Reklamationen höflich, aber bestimmt auf Ihre Firmenpolitik, Ausrichtung bzw. auch auf die AGBs verweisen.

Stand: 27. Oktober 2020

Bild: alexsokolov - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe Herbst 2020

Wie wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert?

Wie angekündigt, wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung vom Finanzminister geändert.

Wo gilt der Umsatzsteuersatz von 5 % in der Gastronomie?

Eine Verlängerung bis Ende 2021 wurde angekündigt, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Umsatzsteuersatz 5 %: Was ist der Unterschied zwischen Beherbergung und Vermietung von Grundstücken?

Die (bloße) Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke unterliegt weiterhin dem Steuersatz in Höhe von 10 %.

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2021

Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.

SV-pflichtige Gewinnausschüttungen werden an die SVS übermittelt

Viele Gesellschafter-Geschäftsführer liegen bereits ohne Berücksichtigung von Ausschüttungen mit ihrem Einkommen als Geschäftsführer über der Höchstbeitragsgrundlage.

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