05.08.2022: ÖGK-Informationen zur Teuerungsprämie 2022 und 2023
Zulagen und Bonuszahlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf Grund der Teuerung zusätzlich in den Kalenderjahren 2022 und 2023 geleistet werden, sind steuer- und beitragsfrei bis zu EUR 2.000,00 pro Jahr und zusätzlich bis zu EUR 1.000,00 pro Jahr, wenn die Zahlung auf Grund einer einkommensteuerrechtlichen, lohngestaltenden Vorschrift erfolgt. Lesen Sie mehr…
Wichtige Aussagen der ÖGK zur Teuerungsprämie
- Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.
- Belohnungen auf Grund von bisherigen Leistungsvereinbarungen sind nicht steuer- und beitragsfrei.
- Werden in den Kalenderjahren 2022 und 2023 sowohl eine einkommensteuerrechtliche Gewinnbeteiligung als auch eine Teuerungsprämie ausgezahlt, sind diese nur insofern steuerfrei, als sie insgesamt den Betrag von EUR 3.000,00 pro Jahr nicht übersteigen. Wird diese Summe überschritten, unterliegt der übersteigende Betrag der Lohnsteuer- und Beitragspflicht.
- Eine steuerfrei gewährte Gewinnbeteiligung kann im Kalenderjahr 2022 rückwirkend als Teuerungsprämie behandelt werden.
Die ÖGK hat im Newsletter Nr. 8/Juli 2022 schriftlich festgehalten, dass die Teuerungsprämie auch geringfügig Beschäftigten und Teilzeitkräften in vollem Ausmaß zusteht.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.887034&portal=oegkdgportal
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 05.08.2022
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