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06.08.2021: Verlängerung der Gewährung des Verlustersatzes („Verlustersatz verlängert“) – Short Facts

Das Bundesministerium für Finanzen hat den Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis EUR 10 Mio. für Unternehmen um den Zeitraum 01.07.2021 bis 31.12.2021 verlängert („Verlustersatz verlängert“), wobei die Bearbeitung und Auszahlung des „Verlustersatz verlängert“ unverändert von der COFAG vorgenommen wird. Lesen Sie mehr…

Umsatzausfall

Der „Verlustersatz verlängert“ wird nun ab einem Umsatzausfall von mindestens 50 % (anstatt wie bisher im Verlustersatz: 30 %) und unter der Voraussetzung, dass der gesamte „Verlustersatz verlängert“ mindestens EUR 500,- beträgt, gewährt.

ACHTUNG: Der „Verlustersatz“ und der „Verlustersatz verlängert“ sind getrennt voneinander zu betrachten!

Bei der Berechnung des Umsatzausfalls sind ein oder mehrere der folgenden Betrachtungszeiträume zu wählen, wobei sich der Umsatzausfall aus dem Vergleich zu den jeweils entsprechenden Zeiträumen des Jahres 2019 (Vergleichszeiträume) ergibt:

  • Betrachtungszeitraum 1: Juli 2021;
  • Betrachtungszeitraum 2: August 2021;
  • Betrachtungszeitraum 3: September 2021;
  • Betrachtungszeitraum 4: Oktober 2021;
  • Betrachtungszeitraum 5: November 2021;
  • Betrachtungszeitraum 6: Dezember 2021;

Anträge können für bis zu maximal 6 Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen.

Höhe des „Verlustersatz verlängert“

Ausgangspunkt für die Ermittlung des „Verlustersatz verlängert“ ist der Verlust, den der Antragsteller in den antragsgegenständlichen Betrachtungszeiträumen aufgrund seiner operativen Tätigkeit im Inland erleidet.

Die Höhe des Verlustersatzes entspricht 70 % der ermittelten Bemessungsgrundlage. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90 % der Bemessungsgrundlage. In beiden Fällen ist der Verlustersatz pro Unternehmen betragsmäßig mit höchstens EUR 10 Millionen begrenzt.

Auszahlung

Die Auszahlung des „Verlustersatz verlängert“ erfolgt in bis zu zwei Tranchen und kann jeweils innerhalb folgender Zeiträume durch den Antragseinbringer unter Vorlage der gemäß diesen Richtlinien erforderlichen Informationen, Daten und Nachweisen beantragt werden:

  • Die erste Tranche umfasst 70 % des voraussichtlichen „Verlustersatz verlängert“. Die Auszahlung der ersten Tranche kann ab 16.08.2021 und muss bis 31.12.2021 beantragt werden.
  • Die Auszahlung der zweiten Tranche kann ab 01.01.2022 und muss bis 30.06.2022 beantragt werden. Mit ihr kommt der gesamte noch nicht ausbezahlte Verlustersatz zur Auszahlung. Im Zuge der Antragstellung für die zweite Tranche sind nötigenfalls auch inhaltliche Korrekturen zum Erstantrag (tatsächliche Kosten und Umsatzausfälle) vorzunehmen. Bei der Beantragung der zweiten Tranche können auch noch die gewählten Betrachtungszeiträume durch den Antragsteller geändert werden. Eine bereits ausgezahlte erste Tranche ist bei Auszahlung der zweiten Tranche gegenzurechnen.
  • Eine Endabrechnung hat bis 30.06.2022 zu erfolgen und ist im Zuge der Beantragung der zweiten Tranche vorzunehmen.
  • Eine Beantragung des „Verlustersatz verlängert“ im Rahmen der ersten Tranche ist jedoch nicht zwingend, es kann auch der gesamte „Verlustersatz verlängert“ (100 %) mit einem einzigen Antrag im Rahmen der zweiten Tranche beantragt werden.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz-verlaengert//

https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2021/08/Richtlinien-zur-Verla%CC%88ngerung-des-Verlustersatzes.pdf

https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2021/07/FAQs-Verlustersatz_30072021-final.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 06.08.2021

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