Illmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Social Media

Inhalt

Wie der Verfassungsgerichtshof mittels Presseaussendung mitteilte, beginnen heute Montag die Beratungswochen für die diesjährige Frühjahrssession, die bis zum 17. März 2012 andauert. Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben in den vergangenen Wochen zahlreiche Entscheidungsentwürfe zu den verschiedensten Verfahren erarbeitet. Über diese Entwürfe wird während der Session beraten und abgestimmt, wobei mit der endgültigen Fertigstellung von Entscheidungen in der Regel erst einige Wochen nach Abschluss der Session zu rechnen ist. Dabei wird sich der VfGH in dieser Session auch mit der Frage befassen:

„Ist die Steuerpauschale für Gaststätten gesetzwidrig?“

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Besteuerung von Gaststätten zu einem Thema für den Verfassungsgerichtshof gemacht. Aus Anlass von Steuerverfahren ist der VwGH zur Ansicht gelangt, dass die Steuerpauschale für Gaststätten (die „Gaststättenpauschalierungsverordnung“) gesetzwidrig ist. In dem Antrag an den VfGH, die Verordnung deshalb aufzuheben, führen die Verwaltungsrichter - vereinfacht gesagt - aus, dass die vorgesehene Steuerpauschale nichts mehr mit der tatsächlichen wirtschaftlichen Realität im Gastgewerbe zu tun habe, daher unsachlich und somit gesetzwidrig ist. Der Verfassungsgerichtshof muss nun entscheiden, ob er dem Antrag des Verwaltungsgerichtshofes folgt und die Verordnung aufhebt oder, ob die Bedenken des Verwaltungsgerichtshofes eben nicht zutreffend sind.

Wir werden das Verfahren für Sie beobachten und Sie über den Ausgang schnellstmöglich informieren.

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369