25.11.2022: AWS-Energiekostenzuschuss – die Richtlinie ist veröffentlicht!

Mittwoch Abend (23.11.2022) wurde die bereits lange erwartete Richtlinie zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Gefördert werden die Energiemehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe (letztere nur in der Basisstufe 1), die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallen sind. Antragsberechtigt sind „energieintensive Unternehmen“. Lesen Sie mehr…

Die entsprechende Förderrichtlinie und weitere Informationen von der AWS finden Sie hier: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/downloads/

ACHTUNG – der zeitliche Ablauf bleibt unverändert

Im Zeitraum von 07.11.2022 bis 28.11.2022 ist eine Voranmeldung über die AWS vorzunehmen: https://foerdermanager.aws.at/#/. Auf Basis des Zeitpunktes der Voranmeldung erfolgt die Zuteilung eines Zeitraumes für die Antragstellung (First-come-First-served). Dieser Zeitraum liegt zwischen 29.11.2022 und 15.02.2023, kann im Einzelfall jedoch auch kürzer ausfallen. Die Informationen zu den Antragszeiträumen sollen schon demnächst von der AWS versendet werden, womit die ersten Anträge voraussichtlich bereits nächste Woche eingebracht werden können.

ACHTUNG bei der Voranmeldung

Bitte beachten Sie, dass die Voranmeldung verpflichtend ist und für jedes Unternehmen gemacht werden muss, für welches ein Energiekostenzuschuss beantragt werden soll. Nach einer erfolgreichen Voranmeldung sollten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse erhalten haben. Bitte prüfen Sie noch einmal, ob Sie für Ihre bereits durchgeführten Voranmeldungen auch eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail erhalten haben. Änderungen bei der Voranmeldung können nicht vorgenommen werden – es müsste gegebenenfalls eine neue Voranmeldung gemacht werden bzw. sämtliche Informationen aus dem Fördermanager abgerufen werden.

 

Für Energiemehrkosten im Förderzeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022 unter dem Betrag von EUR 6.666,-- soll ein Pauschalfördermodell realisiert werden, dessen Details allerdings noch nicht bekannt sind.

Weiterführende Informationen zum Energiekostenzuschuss finden Sie auf der Homepage der AWS!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/downloads/

https://foerdermanager.aws.at/#/

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 25.11.2022