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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

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Steuernews-TV

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Achtung bei Preisausschreiben und Gewinnspielen

00:00:08.840 --> 00:00:13.160
Immer mehr Unternehmen nutzen kostenlose Gewinnspiele oder Verlosungen als

00:00:13.160 --> 00:00:19.600
Marketinginstrument, um in den sozialen Medien auf ihre Unternehmung aufmerksam zu machen. Dabei wird

00:00:19.600 --> 00:00:24.800
allerdings häufig übersehen, dass derartige Ausspielungen mitunter unliebsame steuerliche

00:00:24.800 --> 00:00:30.400
Konsequenzen nach sich ziehen können. Werden im Rahmen von kostenlosen Preisausschreiben

00:00:30.400 --> 00:00:35.880
oder Verlosungen die Gewinnerinnen oder Gewinner basierend auf Zufall und nicht durch Einsatz von

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Wissen oder Geschicklichkeit ermittelt, so unterliegt der in Aussicht gestellte Gewinn

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der Glücksspielabgabe im Ausmaß von aktuell 5 %. Neben der Abfuhr der Glücksspielabgabe gilt

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es auch die umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu beachten. Haben die zur Verlosung gelangten Waren

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und Leistungen das Unternehmen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt,

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so unterliegt deren Ausspielung der Eigenverbrauchsbesteuerung.

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Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

