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Steuern: Welche Eckpunkte der geplanten Steuerreform sind für Arbeitnehmer besonders interessant?

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Die Bundesregierung hat eine Steuerreform angekündigt. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe wurden nun zur Begutachtung versandt. Die Gesetzwerdung war bei Onlinestellung abzuwarten. Welche Änderungen sind für Arbeitnehmer besonders interessant?

  • Mittels eines neuen umfangreichen Bundesgesetzes soll ein nationaler Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU-Emissionshandels) geschaffen werden.
    Ab 1.7.2022 soll je Tonne CO2 eine zusätzliche Steuer von € 30,00 fällig werden. Ab 2023 erhöht sich dieser Wert auf € 35,00, ab 2024 € 45,00 und ab 2025 € 55,00.
    Der Erhöhungsbetrag (Differenz zwischen dem Ausgabewert des Vorjahres und dem aktuellen Ausgabewert) soll abhängig von der Preisentwicklung der Energiepreise für private Haushalte angepasst werden.
  • Je nachdem wo man wohnt, sollen 2022 gestaffelt zwischen € 100,00 (Stadt) und € 200,00 (Land) als Klimabonus ausbezahlt werden. Für Kinder soll es einen Aufschlag von 50 % geben. In den Folgejahren soll die Höhe des Klimabonus von den Einnahmen aus der CO2-Steuer abhängig sein.
  • Für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen soll es neben neuen Förderungen unter anderem ab 2022 auch steuerliche Anreize in Form von Sonderausgaben, wie z. B. für die thermische Sanierung von Gebäuden oder für den Ersatz fossiler Heizungssysteme, geben.
  • Beim Einkommensteuertarif soll der Steuersatz für die zweite Stufe ab Juli 2022 von 35 % auf 30 % und ab Juli 2023 die dritte Stufe von 42 % auf 40 % gesenkt werden. Da der Einkommensteuertarif kalenderjahrbezogen ist, soll die unterjährige Absenkung des Steuersatzes durch einen sich daraus ergebenen Mischsteuersatz berücksichtigt werden.
  • Die Krankenversicherungsbeiträge für niedrige und mittlere Einkommen (bis maximal € 2.500,00 brutto bei Arbeitnehmern und Selbständigen und maximal € 2.200,00 bei Pensionisten) sollen um bis zu 1,7 % einschleifend gesenkt werden.
  • Ab 1. Juli 2022 soll auch der Familienbonus für Kinder bis 18 Jahren von monatlich € 125,00 auf € 166,68 angehoben werden. Für Kinder über 18 Jahren soll der Familienbonus dann monatlich € 54,18 statt wie bisher € 41,68 betragen.
  • Auch der Kindermehrbetrag soll ab 1.7.2022 auf € 450,00 angehoben werden (Erhöhung in 2022 um € 100,00 und ab 2023 um € 200,00 jährlich). Der Kindermehrbetrag soll künftig auch dann zustehen, wenn eine (Ehe)Partnerschaft vorliegt, bei der beide Partner Einkünfte erzielen und die darauf entfallende Tarifsteuer jeweils weniger als € 450,00 beträgt.
  • Werden Arbeitnehmer im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodelles am Gewinn des Unternehmens beteiligt, soll dies ab 1.1.2022 bis € 3.000,00 steuerfrei sein.
  • Mietkaufmodelle sollen ab 2023 steuerlich bessergestellt werden, indem der Vorsteuerberichtigungszeitraum für den Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption von gemeinnützigen Bauträgern von 20 auf 10 Jahre verkürzt werden soll.

Stand: 29. November 2021

Bild: M. Schuppich - Fotolia.com

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