Versicherung: Versicherung abschließen: Vermeiden Sie klassische Fehler
Vorweg lässt sich sagen, dass es die eine perfekte Versicherung für jeden nicht gibt.
Ab 1.7.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. Es fallen dafür auch keine Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds oder Kommunalsteuer an.
Das Finanzministerium hat nun auch auf seiner Homepage in Form von häufigen Fragen und Antworten seine Rechtsmeinung zu bestimmten Fragen veröffentlicht. Hier eine Zusammenfassung von einigen wesentlichen Punkten daraus:
Stand: 27. Mai 2021
Vorweg lässt sich sagen, dass es die eine perfekte Versicherung für jeden nicht gibt.
Ob PC, Notebook oder Router – jedes Onlinetool im digitalen Büro oder Klassenzimmer braucht Strom.
Ab 1.7.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen.
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