Elektronische Rechnung bald auch in Österreich Pflicht?
Verpflichtende Umsetzung der elektronischen Rechnung bis 1. Juli 2030
Bei einer GPLB-Prüfung (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass Unterlagen fehlen oder unvollständig sind. Dies kann unangenehme Folgen haben, denn für die ordnungsgemäße Führung der Aufzeichnungen sind letztlich die verantwortlichen Leitungsorgane – etwa Geschäftsführung, Vorstand oder Vereinsführung – zuständig. Um Beanstandungen und mögliche Strafen zu vermeiden, sollten insbesondere folgende Unterlagen stets vollständig und aktuell geführt werden:
Für jede Dienstnehmerin bzw. jeden Dienstnehmer ist ein Lohnkonto zu führen. Darin sind neben den persönlichen Daten insbesondere die ausbezahlten Bezüge, die Lohnabgaben sowie die jeweiligen beitragsrechtlichen Grundlagen zu erfassen. Welche Angaben verpflichtend sind, regelt die Lohnkontenverordnung. Fehlt das Lohnkonto bei einer Prüfung oder ist es mangelhaft geführt, können finanzstrafrechtliche Konsequenzen drohen.
Ebenso wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Arbeitszeiten. Aufzuzeichnen sind unter anderem die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit sowie die vorgesehenen Ruhezeiten und Ruhepausen. Auch Tätigkeiten während Wochen-, Ersatz- oder Feiertagsruhe müssen entsprechend dokumentiert werden. Bei Arbeitszeitmodellen mit Durchrechnungszeiträumen sind zusätzlich deren Beginn und Dauer festzuhalten.
Je nach Beschäftigungsverhältnis können im Zuge einer GPLB-Prüfung weitere Nachweise verlangt werden, wie beispielsweise:
Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Personal- und Lohnunterlagen vollständig, aktuell und nachvollziehbar dokumentiert sind. So sind Sie für eine GPLB-Prüfung gut vorbereitet und reduzieren das Risiko von Beanstandungen und Strafen.
Stand: 27. September 2026
Verpflichtende Umsetzung der elektronischen Rechnung bis 1. Juli 2030
Finanzverwaltung prüft verstärkt Corona-Hilfen im Zuge von Betriebsprüfungen
Welche Unterlagen sollten stets aktuell und vollständig vorliegen?
Keine Grunderwerbsteuerpflicht bei Umstrukturierungen im Sinne der EU-Kapitalansammlungsrichtlinie
ÖGK nimmt neue Servicehotlines für Arbeitgeber und Versicherte in Betrieb
Glücksspielabgabe und Eigenverbrauchsbesteuerung beachten
Verschärfte Bestimmungen im Bereich der Auftraggeberhaftung
Social Media
Diese Seite weiterempfehlen: