
Welche Änderungen soll das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz bringen?
Der Nationalrat hat mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz vor Jahresende noch wesentliche steuerliche Änderungen beschlossen.
Mit Ende Februar endet die Antragsfrist für die Investitionsprämie für Unternehmen in Höhe von 7 % bzw. 14 %. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige wichtige Fristen, die Antragsteller laut Förderrichtlinie beachten müssen:
Sollte das Nichtvorliegen bereits beantragter behördlicher Genehmigungen die oben angeführten ersten Maßnahmen nicht fristgerecht ermöglichen, gilt die Beantragung der behördlichen Genehmigung als erste Maßnahme. Die Beantragung der behördlichen Genehmigung muss vor dem 31.10.2020 erfolgt sein.
zu erfolgen. Diese Zeiträume sind nicht verlängerbar.
Dieser Artikel gibt nur einen Überblick. Für die Investitionsprämie samt ihrer Fristenregelung ist eine umfangreiche Förderrichtlinie und die FAQs zu beachten (siehe www.aws.at).
Stand: 28. Dezember 2020
Der Nationalrat hat mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz vor Jahresende noch wesentliche steuerliche Änderungen beschlossen.
Neben dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde im Dezember vom Nationalrat auch noch ein ökologisches Steuerpaket beschlossen.
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Mit Ende Februar endet die Antragsfrist für die Investitionsprämie für Unternehmen in Höhe von 7 % bzw. 14 %.
Damit die Arbeit von zu Hause gut gelingt und nicht in Frustration endet, haben wir im Folgenden einige organisatorische Tipps zusammengestellt.
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