Aus Homeoffice wird Telearbeit
Telearbeit statt Homeoffice.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die bestehende umfangreiche Information zu steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwasserkatastrophen erneuert und veröffentlicht. Darin finden sich detaillierte Information zu:
Die gesamte Info ist auf findok.bmf.gv.at unter „Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen“ nachzulesen. Das BMF weist darauf hin, dass die Beurteilung des konkreten Sachverhaltes der zuständigen Abgabenbehörde obliegt.
Stand: 01. August 2024
Telearbeit statt Homeoffice.
Neben Branchenpauschalierungen ist auch eine allgemeine Vorsteuerpauschalierung möglich.
Kann der Absetzbetrag geltend gemacht werden, reduziert er die Steuerlast.
Bis 30. September muss der Antrag für das Vorjahr eingebracht werden.
Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern.
Detaillierte Info des Finanzministeriums bieten einen Überblick.
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