Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Gutachten
Viele ärztliche Gutachten sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen.
Die Höhe des Klimabonus 2024 setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Alle Anspruchsberechtigten bekommen den Sockelbetrag in Höhe von € 145,00. Zusätzlich kann der Regionalausgleich in Abhängigkeit vom Hauptwohnsitz zustehen. Dieser beträgt 2024 € 145,00, € 100,00, € 50,00 oder € 0,00 für Erwachsene. Kinder (bis zum 18. Lebensjahr) bekommen die Hälfte. Kann man aufgrund einer Behinderung keine Öffis nutzen, so erhält man den höchsten Klimabonus.
Die Auszahlungen beginnen im Herbst 2024. Weitere Informationen finden Sie unter www.klimabonus.gv.at.
Stand: 27. August 2024
Viele ärztliche Gutachten sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen.
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SVS fördert proaktiv die eigene Zahnvorsorge mit steuerfreiem Bonus.
Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen.
Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt.
Deutlicher Zinsanstieg durch Auslaufen der Coronaregelungen.
Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.
Im Herbst 2024 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
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