Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Gutachten
Viele ärztliche Gutachten sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurden einige Gesetze punktuell geändert. Hier eine Übersicht zu einigen steuerlichen Hauptgesichtspunkten (Auswahl):
Übertragungen von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft in das Privat- oder Sonderbetriebsvermögen wurden im Einkommensteuergesetz geregelt. Das Finanzamt wird ab der Veranlagung 2024 nur auf Antrag der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers einen Freibetragsbescheid für die Berücksichtigung bestimmter Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen beim laufenden Steuerabzug vom Arbeitslohn erlassen.
Im Körperschaftsteuergesetz wurden unter anderem Bestimmungen zur Gruppenbesteuerung angepasst.
Im Umsatzsteuergesetz wurde/n z. B.:
Im Gebührengesetz wurden unter anderem für Beilagen und Zeugnisse, die elektronisch übermittelt/ausgestellt werden, Begünstigungen geschaffen.
Auch das Mindestbesteuerungsgesetz und die Bundesabgabenordnung wurden geändert.
Stand: 27. August 2024
Viele ärztliche Gutachten sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen.
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Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen.
Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt.
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