Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Gutachten
Viele ärztliche Gutachten sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen.
Gesunde Zähne gelten oftmals als Zeichen für Wohlbefinden, Vitalität und Gesundheitsbewusstsein. Um den Vorsorgegedanken in Bezug auf die eigenen Zähne zu stärken, hat die SVS die Aktion „Gemeinsam lächeln“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aktion erhalten alle SVS-Kundinnen und -Kunden, die im Jahr 2024 zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, einmalig einen steuerfreien Bonus in Höhe von € 100,00.
Die Anmeldung zur Aktion „Gemeinsam Lächeln“ erfolgt über das svsGO-Kundenportal oder die svsGO-App.
Stand: 27. August 2024
Viele ärztliche Gutachten sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen.
Was muss bei der Beschäftigung von Familienangehörigen beachtet werden?
SVS fördert proaktiv die eigene Zahnvorsorge mit steuerfreiem Bonus.
Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen.
Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt.
Deutlicher Zinsanstieg durch Auslaufen der Coronaregelungen.
Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.
Im Herbst 2024 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
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