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Informationen zum Steuerrecht

17.01.2025: Bekanntgabe der Homeoffice-Tage für 2024

Arbeitgeber(innen) müssen seit 2021 die Homeoffice-Tage ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Behörden melden. Dies hat mittels dem Jahreslohnzettel (Formular L16) zu erfolgen. Haben Sie die Homeoffice-Tage schon bekannt gegeben? Lesen Sie mehr…

Lohnkontenverordnung

Die Lohnkontenverordnung regelt, welche Informationen mit dem Jahreslohnzettel L16 an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Am 25. März 2021 wurde die Verordnung insofern geändert, als auch die Homeoffice-Tage der Belegschaft seit dem Jahr 2021 gemeldet werden müssen.

Hintergrund ist das Homeoffice-Pauschale in Höhe von 3 Euro pro Tag (max. EUR 300,- pro Jahr). Dieses kann entweder direkt als steuerfreier Kostenersatz ausbezahlt werden oder es reduziert die Steuerbasis in der Arbeitnehmerveranlagung.

Meldung

Die Meldung für 2024 hat elektronisch im Rahmen der L16-Übermittlung bis zum 28.02.2025 zu erfolgen! Adaptieren Sie deswegen Ihre Zeitaufzeichnungen um die Homeoffice-Tage, damit Sie ohne großen Aufwand die Anzahl der Tage kennen!

 

Wir ersuchen alsdann all jene Klienten, für welche wir die monatliche Lohnverrechnung erledigen, um rechtzeitige Bekanntgabe der Homeoffice-Tage ihrer Mitarbeiter(innen), damit wir für Sie termingerecht bis zum 28.02.2025 die Meldung für das Jahr 2024 mittels Formular L16 vornehmen können!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/werbungskosten/home-office-pauschale.html

 

Stand: 17.01.2025

 

Dieser Newsletter und eventuell darin enthaltene Fragenbeantwortungen stellen keine steuerliche Beratung dar und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen! Ziel dieses Newsletters ist es nicht, die erörterten Themen vollständig darzustellen! Die Aussagen sind oft generalisierend und erfassen nicht sämtliche Ausnahmen und Feinheiten. Trotz Bemühen um sorgfältige Ausarbeitung dieses Newsletters kann nicht ausgeschlossen werden, dass uns Fehler, Ungenauigkeiten oder Irrtümer unterlaufen sind. Jede Haftung der IHP Steuerberatungs GmbH & Co KG für allfällige Fehler in diesem Newsletter und für daraus resultierende Schäden wird ausgeschlossen! Ihr Team der Steuerberatung Illmer Hofer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

 

 

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