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14.02.2025: Entwurf Photovoltaikerlass 2025

Zur steuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften ist derzeit ein neuer Erlass in Begutachtung. In Bezug auf Photovoltaikanlagen bringt dieser nicht viel Neues. Den Energiegemeinschaften wird ein eigenes ausführliches Kapitel gewidmet. Lesen Sie mehr…

Short-Facts zum Photovoltaikerlass 2025

Der neue Photovoltaikerlass soll den bisher geltenden Erlass aus dem Jahr 2014 ersetzen und an die aktuelle Rechtslage anpassen.

Der Erlass geht auf die verschiedenen Nutzungstypen bei Photovoltaikanlagen als Volleinspeiser, Überschusseinspeiser und Inselbetrieb und deren steuerliche Auswirkungen ein.

Zu jedem Nutzungstyp werden die steuerlichen Beurteilungen in den Bereichen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe erläutert und anhand von Beispielen aufgezeigt.

Die Begutachtung und die Finalversion des Photovoltaikerlasses bleiben abzuwarten.

Unser Tipp: Alle steuerlichen Themen rund um die Photovoltaik sind im Steuer-Ratgeber für den Betrieb von Photovoltaikanlagen der Photovoltaic Austria (https://pvaustria.at/wp-content/uploads/Steuerratgeber-fuer-den-Betrieb-von-PV-Anlagen-Auflage-7.pdf) übersichtlich dargestellt. Hier finden Sie zusätzlich zu den steuerlichen Belangen auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://pvaustria.at/wp-content/uploads/Steuerratgeber-fuer-den-Betrieb-von-PV-Anlagen-Auflage-7.pdf

https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:f676625e-b8f5-4584-8f19-56f300b75fe1/Photovoltaikerlass_Begutachtungsentwurf_171224.pdf

 

Stand: 14.02.2025

 

Dieser Newsletter und eventuell darin enthaltene Fragenbeantwortungen stellen keine steuerliche Beratung dar und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen! Ziel dieses Newsletters ist es nicht, die erörterten Themen vollständig darzustellen! Die Aussagen sind oft generalisierend und erfassen nicht sämtliche Ausnahmen und Feinheiten. Trotz Bemühen um sorgfältige Ausarbeitung dieses Newsletters kann nicht ausgeschlossen werden, dass uns Fehler, Ungenauigkeiten oder Irrtümer unterlaufen sind. Jede Haftung der IHP Steuerberatungs GmbH & Co KG für allfällige Fehler in diesem Newsletter und für daraus resultierende Schäden wird ausgeschlossen! Ihr Team der Steuerberatung Illmer Hofer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

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