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Informationen zum Steuerrecht

07.03.2025: Fahrtkostenersatz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Der Ersatz der tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist in der Sozialversicherung beitragsfrei. Für die Ermittlung der Höhe der sozialversicherungs-beitragsfreien Fahrtkosten gilt die folgende Vorgangsweise: Lesen Sie mehr…

Vorgangsweise bei der Ermittlung der Höhe der beitragsfreien Fahrtkosten in der Sozialversicherung

  • Benutzt die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer ein Massenbeförderungsmittel, lassen sich die Kosten beispielsweise anhand der Jahreskarte feststellen.
  • Werden vorhandene öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzt, können die Kosten beim Verkehrsunternehmen erfragt werden.
  • Verkehrt kein Massenbeförderungsmittel oder ist dessen Benutzung unzumutbar, kann pro Kilometer ein SV-beitragsfreier Fixbetrag in Höhe von EUR 0,13 (25% des amtlichen Kilometergeldes von EUR 0,50) herangezogen werden (gemäß Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens – E-MVB 049-03-20-001).

Hinweis

Wird ein firmeneigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, stellt dies einen Sachbezugswert dar, welcher um die (fiktiven) Kosten eines Massenbeförderungsmittels verringert werden kann.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.904151&portal=oegkdgportal

 

Stand: 07.03.2025

 

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