Informationen zum Steuerrecht
07.03.2025: Anfragebeantwortung des Bundesministerium für Finanzen: Handling Fee beim Einwegpfandsystem
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Anfrage vom 12.02.2025 von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) bezüglich einer Aufwandsentschädigung („Handling Fee“) beim Einwegpfandsystem beantwortet und veröffentlicht. Lesen Sie mehr…
Frage: In Bezug auf das ab dem 01.01.2025 zu erhebende Pfand bei Einweggetränkeverpackungen wurde die Anfrage gestellt, ob die „Handling Fee“ (Aufwandsentschädigung) einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.
Beantwortung durch das BMF:
Bei den gemäß § 10 der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um steuerbare sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 1 Umsatzsteuergesetz, die gegenüber den Erstinverkehrsetzern erbracht werden.
Vor diesem Hintergrund sind die Aufwandsentschädigungen für die Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen (Handling Fee; § 12 Pfandverordnung) Entgelte für steuerbare sonstige Leistungen und unterliegen somit der Umsatzsteuerpflicht.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012363
Stand: 07.03.2025
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