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Informationen zum Steuerrecht

07.03.2025: Anfragebeantwortung des Bundesministerium für Finanzen: Handling Fee beim Einwegpfandsystem

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Anfrage vom 12.02.2025 von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) bezüglich einer Aufwandsentschädigung („Handling Fee“) beim Einwegpfandsystem beantwortet und veröffentlicht. Lesen Sie mehr…

Frage: In Bezug auf das ab dem 01.01.2025 zu erhebende Pfand bei Einweggetränkeverpackungen wurde die Anfrage gestellt, ob die „Handling Fee“ (Aufwandsentschädigung) einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.

Beantwortung durch das BMF:

Bei den gemäß § 10 der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um steuerbare sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 1 Umsatzsteuergesetz, die gegenüber den Erstinverkehrsetzern erbracht werden.

Vor diesem Hintergrund sind die Aufwandsentschädigungen für die Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen (Handling Fee; § 12 Pfandverordnung) Entgelte für steuerbare sonstige Leistungen und unterliegen somit der Umsatzsteuerpflicht.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Umsatzsteuer/Handling-Fee---Einwegpfandsystem.html

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012363

 

Stand: 07.03.2025

 

Dieser Newsletter und eventuell darin enthaltene Fragenbeantwortungen stellen keine steuerliche Beratung dar und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen! Ziel dieses Newsletters ist es nicht, die erörterten Themen vollständig darzustellen! Die Aussagen sind oft generalisierend und erfassen nicht sämtliche Ausnahmen und Feinheiten. Trotz Bemühen um sorgfältige Ausarbeitung dieses Newsletters kann nicht ausgeschlossen werden, dass uns Fehler, Ungenauigkeiten oder Irrtümer unterlaufen sind. Jede Haftung der IHP Steuerberatungs GmbH & Co KG für allfällige Fehler in diesem Newsletter und für daraus resultierende Schäden wird ausgeschlossen! Ihr Team der Steuerberatung Illmer Hofer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

 

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