Informationen zum Steuerrecht
25.02.2022: Kurz-Information – Pandemiebedingte AMS-COVID-19-Kurzarbeit läuft Ende März 2022 aus
Die wegen der Pandemie eingeführte Covid-19-Kurzarbeit mit vollem Kostenersatz für Unternehmen läuft mit Ende März 2022 aus. Lesen Sie mehr…
Ministerrats-Vortrag vom 22.02.2022
Die aktuelle Phase 5 unterscheidet zwei verschiedene Covid-19-Kurzarbeitsmodelle:
- Kurzarbeit für von der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen mit einer Kurzarbeitsbeihilfe im vollen Ausmaß,
- reguläre Form der Kurzarbeit für nicht besonders betroffene Unternehmen mit um 15 % eingekürzten Kurzarbeitsbeihilfe.
Die wegen der Pandemie eingeführte AMS-Covid-19-Kurzarbeit mit vollem Kostenersatz für Unternehmen läuft mit Ende März 2022 aus. Um für mehr Planungssicherheit zu sorgen, wird die maximale Dauer der Inanspruchnahme der regulären Kurzarbeit um zwei Monate ausgeweitet – Betriebe, die seit Beginn der Covid-19-Krise in der AMS-Covid-19-Kurzarbeit sind, können damit bis Ende Mai 2022 in die reguläre Kurzarbeit, die mit Ende Juni 2022 befristet ist, wechseln. Die maximale Inanspruchnahme der Kurzarbeit wird damit von 24 auf 26 Monate verlängert.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
LexisNexis, Lexis360, Rechtsnews vom 24.02.2022
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:0cd3e1cd-e1d6-4059-acc8-782e67e0691b/7_16_mrv.pdf
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 25.02.2022
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