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Informationen zum Steuerrecht

25.02.2022: Epidemiegesetz – Information zum Erstattungsanspruch des Arbeitgebers bei telefonischer Absonderung des Arbeitnehmers

Wird ein Arbeitnehmer nach einem positiven Testergebnis auf COVID-19 oder als Kontaktperson abgesondert, hat der Arbeitgeber gegenüber dem Bund Anspruch auf Erstattung des dem Arbeitnehmer fortgezahlten Entgelts. Lesen Sie mehr…

Verwaltungsbehördliche Zwangsgewalt für Erstattungsanspruch maßgeblich

Sowohl nach dem Wortlaut als auch bei verfassungskonformem Verständnis gilt dies sowohl für Fälle der Absonderung durch Bescheid als auch für Fälle der Absonderung durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt.

Während aber im Zweifel davon auszugehen ist, dass die telefonisch durch einen Mitarbeiter der für Absonderungen zuständigen (Abteilung der) Bezirksverwaltungsbehörde getätigte Äußerung, dass sich der Arbeitnehmer in Quarantäne zu begeben habe, einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt darstellt und somit zu einem Vergütungsanspruch führt, begründet die freiwillige, eigeninitiative Absonderung nach einem Anruf bei der Gesundheitshotline 1450 und der Empfehlung, sich in Heimquarantäne zu begeben, noch keinen Entschädigungsanspruch.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

LexisNexis, Lexis360, Recht der Wirtschaft (RdW), Heft 2 vom 18.02.2022

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfgh/JFR_20211006_20E04201_01/JFR_20211006_20E04201_01.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 25.02.2022

Artikel der Ausgabe Winter 2021

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