Informationen zum Steuerrecht
11.02.2022: LETZER AUFRUF: Abgabenfreie Corona-Prämie für 2021
Corona-Zulagen, Prämien und Bonuszahlungen an ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der Corona-Krise zusätzlich für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis EUR 3.000,- steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Auszahlung kann bis 28.02.2022 erfolgen. Lesen Sie mehr…
Fakten zur Corona-Prämie:
- bis zu EUR 3.000,- steuer- und sozialversicherungsfrei
- bis zu EUR 3.000,- auch keine Lohnnebenkosten
- es muss eine zusätzliche Zahlung an den/die ArbeitnehmerIn sein und darf keine sonstige Prämie, auf die der/die MitarbeiterIn auch ohne Corona Anspruch hätte, ersetzen
- die Auszahlung muss im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen
- erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet
- kann auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden
- für alle Branchen und Berufe möglich
- ist für freie DienstnehmerInnen nicht möglich
Praxistipp: Wir empfehlen mit den MitarbeiterInnen bei Zahlung der Prämie eine schriftliche Vereinbarung mit Widerrufsklausel abzuschließen. Bei etwaigen diesbezüglich Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.wko.at/service/steuern/update-lohnverrechnung.html
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 11.02.2022
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