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22.01.2021: Short News – Änderung der AWS-Investitionsprämie in Vorbereitung – Antragsfrist unverändert per 28.02.2021

Auf Basis eines Ministerratsbeschlusses vom 20.01.2021 ist bei der Investitionsprämie eine Erleichterung im Zusammenhang mit der sogenannten „ersten Maßnahme“ in Vorbereitung. Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll von derzeit spätestens 28.02.2021 auf den 31.05.2021 verlängert werden. Anträge auf Investitionsprämie müssen jedoch jedenfalls bis zum 28.02.2021 bei der AWS eingebracht werden! Die gesetzliche Änderung bleibt abzuwarten.  Lesen Sie mehr…

Antragsvolumen bei der AWS-Investitionsprämie

Das aktuelle Antragsvolumen zur AWS-Investitionsprämie beträgt über 2 Milliarden Euro. Aktuell werden von der AWS weiterhin alle Anträge zur AWS-Investitionsprämie laufend entgegengenommen. Förderzusagen durch die AWS können aber erst mit Schaffung der weiteren Voraussetzungen nach der erfolgten Gesetzesänderung zur Budgeterhöhung erfolgen. Dies erwartet die AWS kurzfristig.

Zusage der Investitionsprämien-Bedienung

Die Mittel für die Investitionsprämie wurden durch eine Gesetzesänderung aufgestockt. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.

Tipps zur Beantragung bzw. weitere Vorgangsweise

  • Sammeln Sie alle Rechnungen, für welche Sie die AWS-Investitionsprämie beantragen können! (Vergessen Sie hierbei nicht auf das Investitions-Mindesterfordernis in Gesamtsumme aller Investitionen in Gesamthöhe von EUR 5.000,- pro Antrag!)
  • Akkordieren Sie die Einreichung bzw. Beantragung mit Ihrer Hausbank! Ihre Hausbank wickelt regelmäßig Förderungen mit der AWS ab; weiters haben Banken eigene Förderspezialisten in ihren Reihen bzw. manche Banken sogar eigene Abteilungen, die sich auf Förderungen spezialisiert haben!
  • Reichen Sie rechtzeitig den Antrag auf Investitionsprämie bei der AWS via dem AWS-Fördermanager ein! Vergessen Sie hierbei nicht die Antragsfrist („Deadline“) bei der AWS per 28.02.2021! Nur die Frist für die ersten Maßnahmen soll von 28.02.2021 auf 31.05.2021 verlängert werden – nicht die Antragsfrist!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 22.01.2021

Artikel der Ausgabe Winter 2020

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