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22.01.2021: REMINDER: Härtefallfonds – Haben Sie den Antrag schon gestellt?

Die Bundesregierung hat bei der WKO bzw. AMA den „Härtefallfonds“ seit März 2020 eingerichtet. Bisher war es möglich, für 12 Zeiträume (bis März 2021) den Härtefallfonds zu beantragen. Nunmehr wurde der Härtefallfonds um 3 weitere Zeiträume (bis Juni 2021) verlängert! Vergessen Sie deswegen nicht einen Antrag zu stellen, wenn Sie betroffen sind! Im folgenden werden Ihnen mit Short Facts wieder die wichtigsten Punkte in Erinnerung gerufen. Lesen Sie mehr…

Förderungsvoraussetzungen für den WKO-Härtefallfonds

Sie sind selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens, eines freien Berufs oder üben eine geringfügige unternehmerische Tätigkeit aus und es besteht ein aufrechtes Versicherungsverhältnis in einer gesetzlich vorgeschriebenen Kranken- und/oder Pensionsversicherung. Die Versicherung muss durch eigene Tätigkeit begründet sein – eine bloße Mitversicherung ist nicht ausreichend. Mehrfachversicherungen (Kranken- und/ oder Pensionsversicherungen) und Nebeneinkünfte (z.B. aus unselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft oder Bezüge aus der Pensionsversicherung) sind erlaubt.

Weiters muss sich zumindest der Sitz in Österreich befinden und es darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein!

Beginn der Tätigkeit hinsichtlich WKO-Härtefallfonds

Unternehmensgründung, Betriebsübernahme bzw. Beginn der Tätigkeit als Freier Dienstnehmer bis zum 31.12.2019 bzw. zwischen 01.01.2020 und 15.03.2020.

GLN- bzw. KUR-Nummer für den WKO-Härtefallfonds

Die Bekanntgabe einer Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) oder eine Global Location Number (GLN) ist nicht mehr Voraussetzung!

Es reicht aus, wenn Sie nur mehr Ihre österreichische Steuernummer und Sozialversicherungsnummer bekannt geben.

Betroffenheit

Härtefall durch COVID-19 liegt vor:

  • laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden oder
  • Betroffenheit durch behördlich angeordnetes Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 (entspricht der Betroffenheit durch Lockdown) – zumindest überwiegend im jeweiligen Betrachtungszeitraum oder
  • Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum vergleichbaren Betrachtungszeitraum des Vorjahres besteht.

Im Zusammenhang mit einer GmbH muss der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer (> 25 %) bestätigen, dass eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung der Gesellschaft durch COVID-19 vorliegt und die Verminderung der Einnahmen dadurch veranlasst ist. Wichtig – Bezug von Arbeitslosengeld ist schädlich

Es darf kein Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung – kein Arbeitslosengeld und keine Notstandshilfe – im gewählten Betrachtungszeitraum vorliegen!

Antragstellung

Bisher konnten für 12 Betrachtungszeiträume (bis März 2021) Anträge auf Härtefallfonds bei der WKO bzw. AMA gestellt werden. Nunmehr können für insgesamt 15 Betrachtungszeiträume (bis Juni 2021) Anträge auf Härtefallfonds gestellt werden! Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, vergessen Sie nicht, einen Antrag zu stellen!

Privatzimmervermieter und Landwirte bzw. Forstwirte

Wenn die Bedingungen für den Härtefallfonds durch Privatzimmervermieter oder durch Landwirte bzw. Forstwirte erfüllt werden, kann ein Antrag auf Härtefallfonds bei der Agrarmarkt Austria (www.eama.at) eingebracht werden. Auf die diesbezüglichen Anmeldeformalitäten via elektronischer Zugangsdaten oder Handysignatur wird verwiesen.

Vorabberechnung des Härtefallfonds

Die österreichische Firma „haude GmbH“ bietet einen kostenlosen Onlinerechner an, mit welchem Sie mit wenigen Schritten Ihre voraussichtliche Unterstützung aus dem Härtefallfonds vorberechnen können:

https://onlinerechner.haude.at/Haertefallfonds-Foerderungs-Rechner/

ACHTUNG – WICHTIG

Vergessen Sie nicht den Antrag auf Härtefallfonds bei der WKO oder bei der eAMA zu beantragen! Da Steuerberater weder bei der WKO noch bei der AMA vertretungsbefugt sind, hat der Antrag auf Härtefallfonds durch Sie direkt bei der zuständigen Stelle eingebracht zu werden, zudem sind von Ihnen einige eidesstattliche Erklärungen abzugeben!

Gewerbetreibende bzw. Selbständige finden Details zu den Voraussetzungen unter:

https://www.wko.at/service/foerderungen/haertefallfonds.html

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html

Privatzimmervermieter und Landwirte bzw. Forstwirte finden Details zu den Voraussetzungen unter:

Allgemeine Informationen:

https://www.ama.at/getattachment/af4c4ab1-4267-4dc3-af0c-db6d25076168/79023-1-1.pdf

Spezielle Informationen für Privatzimmervermieter:

https://www.ama.at/getattachment/7fd004a8-f3ac-4f0a-bea4-93c8aedfcab3/Ausfullhilfe_und_Merkbaltt_Hartefallfonds_PZV_V5_20201218.pdf

Spezielle Informationen für Landwirte bzw. Forstwirte:

https://www.ama.at/getattachment/06fdf9be-71b1-4892-801f-a7b05cf59fc6/Ausfullhilfe_und_Merkbaltt_Hartefallfonds_LUF_V6__20201218.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 22.01.2021

Artikel der Ausgabe Winter 2020