Informationen zum Steuerrecht
22.01.2021: Reform der Finanzverwaltung
Seit Jahresbeginn gibt es nur noch zwei Finanzämter – das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe. Die Standorte (Dienststellen) bleiben großteils erhalten. Lesen Sie mehr…
Dienststellen
Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen des Finanzamtes Österreich, wobei hier einige Finanzämter zusammengefasst werden:
Bisheriges Finanzamt |
+ Zuzüglich weiteres bisheriges Finanzamt |
= neue Dienststelle ab 01.01.2021 |
Wien 4/5/10 |
Wien 9/18/19 Klosterneuburg |
Wien 4/5/9/10/18/19 und Klosterneuburg |
Gänserndorf, Mistelbach |
Hollabrunn, Korneuburg, Tulln |
Weinviertel |
Neunkirchen, Wiener Neustadt |
Lilienfeld, Sankt Pölten |
Niederösterreich Mitte |
Graz-Umgebung |
Bruck, Leoben, Mürzzuschlag |
Steiermark Mitte |
Klagenfurt |
St. Veit, Wolfsberg |
Klagenfurt, Wolfsberg, Sankt Veit |
Kitzbühel, Lienz |
Kufstein, Schwaz |
Tirol Ost |
Bregenz |
Feldkirch |
Vorarlberg |
Steuernummern bleiben
Bestehende Steuernummern bzw. Abgabenkontonummern ändern sich durch die Reform nicht. Selbst wenn durch Übersiedlung eine andere Dienststelle den Akt erhält, bleibt die Steuernummer bestehen – dies gilt auch für einen Behördenwechsel vom Finanzamt Österreich zum Finanzamt für Großbetriebe.
Postadresse
Die neue Postanschrift der Finanzämter lautet:
Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien
ODER
Finanzamt für Großbetriebe
Postfach 251
1000 Wien
Die interne Weiterleitung an die entsprechende Dienststelle erfolgt elektronisch.
IBANs Finanzämter bzw. Dienststellen
Die Kontonummern für die Überweisung der Abgaben bleiben grundsätzlich gleich. Bei den zusammengelegten Finanzämtern ist jedoch nur noch eine Kontonummer gültig. Die Finanzämter akzeptieren die alten IBANs noch bis 30.06.2021, danach werden diese aber abgelehnt und verursachen Rückleitungsspesen und Säumniszuschläge. Achten Sie deswegen schon jetzt bei der Verwendung von Zahlungsvorlagen auf den korrekten IBAN.
Die Kontoverbindungsdaten für die einzelnen Finanzämter bzw. Dienststellen finden Sie hier: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/steuerzahlungen.html
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/was-wird-neu-2021.html#Modernisierung
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 22.01.2021