Informationen zum Steuerrecht

22.01.2021: Reform der Finanzverwaltung

Seit Jahresbeginn gibt es nur noch zwei Finanzämter – das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe. Die Standorte (Dienststellen) bleiben großteils erhalten. Lesen Sie mehr…

Dienststellen

Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen des Finanzamtes Österreich, wobei hier einige Finanzämter zusammengefasst werden:

 

Bisheriges Finanzamt

+ Zuzüglich weiteres bisheriges Finanzamt

= neue Dienststelle ab 01.01.2021

Wien 4/5/10

Wien 9/18/19 Klosterneuburg

Wien 4/5/9/10/18/19 und Klosterneuburg

Gänserndorf, Mistelbach

Hollabrunn, Korneuburg, Tulln

Weinviertel

Neunkirchen, Wiener Neustadt

Lilienfeld, Sankt Pölten

Niederösterreich Mitte

Graz-Umgebung

Bruck, Leoben, Mürzzuschlag

Steiermark Mitte

Klagenfurt

St. Veit, Wolfsberg

Klagenfurt, Wolfsberg, Sankt Veit

Kitzbühel, Lienz

Kufstein, Schwaz

Tirol Ost

Bregenz

Feldkirch

Vorarlberg

Steuernummern bleiben

Bestehende Steuernummern bzw. Abgabenkontonummern ändern sich durch die Reform nicht. Selbst wenn durch Übersiedlung eine andere Dienststelle den Akt erhält, bleibt die Steuernummer bestehen – dies gilt auch für einen Behördenwechsel vom Finanzamt Österreich zum Finanzamt für Großbetriebe.

Postadresse

Die neue Postanschrift der Finanzämter lautet:

Finanzamt Österreich

Postfach 260

1000 Wien

 

ODER

Finanzamt für Großbetriebe

Postfach 251

1000 Wien

 

Die interne Weiterleitung an die entsprechende Dienststelle erfolgt elektronisch.

IBANs Finanzämter bzw. Dienststellen

Die Kontonummern für die Überweisung der Abgaben bleiben grundsätzlich gleich. Bei den zusammengelegten Finanzämtern ist jedoch nur noch eine Kontonummer gültig. Die Finanzämter akzeptieren die alten IBANs noch bis 30.06.2021, danach werden diese aber abgelehnt und verursachen Rückleitungsspesen und Säumniszuschläge. Achten Sie deswegen schon jetzt bei der Verwendung von Zahlungsvorlagen auf den korrekten IBAN.

Die Kontoverbindungsdaten für die einzelnen Finanzämter bzw. Dienststellen finden Sie hier: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/steuerzahlungen.html

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/was-wird-neu-2021.html#Modernisierung

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 22.01.2021

Artikel der Ausgabe Winter 2020