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21.12.2020: Short News – Hilfsmaßnahmen für die neuerlich geschlossenen Betriebe

Für die neuerlich geschlossenen Betriebe in den Branchen „Körpernahe Dienstleistungen“ als auch „Einzelhandel“ gibt es folgende Hilfsmaßnahmen, welche ab Jänner 2021 beantragbar sein sollen. Lesen Sie mehr…

Umsatzersatz für alle neuerlich behördlich geschlossenen Unternehmen

Die Beantragung des Umsatzersatzes für Dezember 2020 wird wieder via FinanzOnline ab Jänner 2021 möglich sein. So bekommen Handelsunternehmen auch die Ausfallstage bis Jahresende ersetzt. Als Vergleichszeitraum dient dabei der Umsatz vom Dezember 2019. Es wird aber neue %-Abstufungen statt der 60/40/20 Regel geben. Neu ist, dass es für den Handel die Möglichkeit geben wird, ein Abholservice (Click&Collect) anzubieten!

Auch körpernahe Dienstleister haben für diesen Zeitraum Anspruch auf Umsatzersatz im Ausmaß von 50%.

Gastronomie und Beherbergung können – wie bereits mehrfach berichtet – für den Zeitraum bis Ende Dezember 2020 bereits seit 16. Dezember 2020 (bis 15. Jänner 2021) einen Antrag auf den 50%-igen Umsatzersatz stellen.

Außerhalb des Zeitraums mit Umsatzersatz können alle Unternehmen mit starken Umsatzrückgängen für die Zeit von Mitte September 2020 bis Juni 2021 Ersatz für ihre Fixkosten („Fixkostenzuschuss 800.000“) beantragen.

Hilfe für indirekt betroffene Betriebe

Gemäß Aussage von der WKO soll es die versprochene Lösung für die indirekt betroffenen Betriebe der Zulieferbranchen geben. Details werden von der WKO noch fertig ausgearbeitet. Ziel der WKO ist es, dass die Hilfe für die indirekt betroffene Unternehmen ab Ende Jänner 2021 beantragbar ist.

Kurzarbeit

Gemäß Information vom AMS befindet sich die Detailregelung für Jänner 2021 in Ausarbeitung.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 21.12.2020

Artikel der Ausgabe Winter 2020

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