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Informationen zum Steuerrecht

19.02.2021: REMINDER – Investitionsprämie von der AWS

Nicht vergessen: Anträge auf die AWS-Investitionsprämie können noch bis Ende Februar 2021 bei der AWS eingebracht werden! Lesen Sie mehr…

Geplante Änderungen durch den Bund

Bei der Investitionsprämie sind derzeit folgende Erleichterungen in Vorbereitung:

  • Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
  • Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate

Bitte beachten Sie

Die Anpassung der Richtlinie und die erforderliche Gesetzesänderung sind noch ausständig. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl bestehende Anträge bzw. Verträge als auch neue Anträge.

Nächste Schritte

Anträge, die bis spätestens 01. Februar 2021 bei der AWS eingebracht wurden und bislang noch keine Zusage erhalten haben, können nach Beauftragung des Bundes zugesagt werden.

Anträge, die ab 02. Februar 2021 bei der AWS eingebracht werden und bislang noch keine Zusage erhalten haben, können erst nach einer weiteren Gesetzesänderung zur Budgeterhöhung zugesagt werden.

WICHTIG: Von Ihrer Seite sind keine weiteren Schritte erforderlich. Sie werden per Mail von der AWS über die Zusage verständigt.

ACHTUNG – HINWEIS für „Förderbare Fahrzeuge“

Aufgrund der hohen Informationsnachfrage hinsichtlich förderbarer Fahrzeuge im Rahmen der AWS-Investitionsprämie hat die AWS folgendes Informationsblatt erstellt:

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/aws_Investpraemie_foerderbare_Fahrzeuge.pdf

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 19.02.2021

Artikel der Ausgabe Winter 2020

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