Informationen zum Steuerrecht

19.02.2021: Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz – Beihilfenrahmen erhöht!

Das BMF hat die von der EU-Kommission unlängst erhöhten Obergrenzen für COVID-Hilfen durch Anpassen der Verordnungen bzw. Richtlinien der betroffenen COVID-Unterstützungen wie folgt national umgesetzt. Lesen Sie mehr…

Fixkostenzuschuss 800.000 – neue Obergrenze EUR 1,8 Mio.

Durch Änderung der Verordnung bzw. Richtlinie zum Fixkostenzuschuss 800.000 wird die bisherige Obergrenze für den Fixkostenzuschuss 800.000 auf EUR 1,8 Mio. pro Unternehmen rückwirkend angehoben.

Es ist vorgesehen, dass die COFAG unter Einbindung der Finanzverwaltung die Anpassung der bisher gestellten Anträge auf die erhöhte Grenze vornimmt (siehe Punkt 1.4. und 5.8. der Richtlinie zum Fixkostenzuschuss 800.000). Für noch nicht ausbezahlte Anträge soll die Auszahlung der ersten Tranche bereits in angepasster Höhe erfolgen, für bereits ausbezahlte Anträge kann eine Nachzahlung auf die erste Tranche erfolgen.

Weiters werden in der Verordnung bzw. Richtlinie zum Fixkostenzuschuss 800.000 Klarstellungen betreffend Fälle von Neugründungen, bestimmten Erwerben von Betrieben bzw. Mitunternehmeranteilen und Umgründungen aufgenommen sowie Ausführungen zur Kombination von Fixkostenzuschuss 800.000 mit Umsatzersatz bzw. Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen ergänzt und Anpassungen aufgrund des Ausfallsbonus (im Zusammenspiel mit dem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000) eingefügt.

Verlustersatz – neue Obergrenze EUR 10 Mio.

Durch Änderung der Verordnung bzw. Richtlinien zum Verlustersatz steigt die Obergrenze für den Verlustersatz von bisher EUR 3 Mio. auf EUR 10 Mio.

Es ist vorgesehen, dass die COFAG unter Einbindung der Finanzverwaltung die Anpassung der bisher gestellten Anträge auf die erhöhte Grenze vornimmt (siehe Punkt 1.5. und 5.9. der Richtlinie zum Verlustersatz).

Weiters werden in der Verordnung bzw. Richtlinie zum Verlustersatz Klarstellungen betreffend Fälle von Neugründungen, bestimmten Erwerben von Betrieben bzw. Mitunternehmeranteilen und Umgründungen aufgenommen und Ausführungen über den Umstieg von Umsatzersatz, Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen und Fixkostenzuschuss 800.000 auf den Verlustersatz eingefügt.

 

Quelle:

Fachinformation von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (Aussendung vom 18.02.2021)

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 19.02.2021

Artikel der Ausgabe Winter 2020