Informationen zum Steuerrecht
19.02.2021: AMS-Kurzarbeit wird bis Ende Juni 2021 verlängert!
Durch „Kurzarbeit statt Kündigung“ konnten allein im Bereich Beherbergung und Gastronomie bisher über 140.000 Arbeitsplätze gerettet werden. Mehr als EUR 845 Mio. wurden in diesen Bereichen an Kurzarbeitsförderung durch das AMS bereits ausbezahlt. Die Kurzarbeit hat sich bewährt, um die Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt einzudämmen. Nun hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass dieses wichtige Kriseninstrument bis Ende Juni 2021 verlängert wird. Lesen Sie mehr…
Konkret bedeutet dies für die Phase 4 der Kurzarbeit von April bis Juni 2021:
- Nettoersatzrate von 80 % bis 90 %
- Ersatz der Differenz zwischen dem Entgelt für geleistete Arbeit und den Kosten für die Nettoersatzrate nach dem bisherigen Berechnungssystem
- Mindestarbeitszeit von 30 %
- Für besonders betroffene Branchen, wie Beherbergung, Gastronomie, Reise- und Veranstalterbranche, kann die Mindestarbeitszeit wieder unterschritten werden.
Zudem gibt es Förderung von Weiterbildungszeiten während der Kurzarbeit:
- Zusätzlich zu den Ausfallstunden fördert das AMS Sach- und Personalkosten im Ausmaß von 60 %.
- Daneben folgt eine Intensivierung der Beratung der Betriebe zu Qualifizierungsmöglichkeiten seitens AMS und Sozialpartner.
- Wie bisher können geringfügige Erhöhungen der Bemessungsgrundlage von maximal 5 % berücksichtigt werden – dies gilt insbesondere für den Trinkgeldersatz.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.sichere-gastfreundschaft.at/
https://www.bmafj.gv.at/Kurzarbeit-Infoseite
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 19.02.2021
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