Informationen zum Steuerrecht

18.12.2020: Steuerfreie Gutscheine zum Weihnachtsfest

Die letzte Nationalratssitzung vor Weihnachten hat ein zusätzliches „Goodie“ für Dienstnehmer gebracht: Ein kleines Weihnachtsgeschenk bietet, etwas versteckt, der neue § 124b Z 371 EStG. Lesen Sie mehr…

Gutscheine statt Weihnachtsfeier

Die neue Bestimmung ermöglicht die Ausgabe von Gutscheinen bis zu EUR 365,-- pro Dienstnehmer. Die Gutscheine müssen im Zeitraum von 01.11.2020 bis 31.01.2021 an den Dienstnehmer zugeflossen sein.

Allerdings wird ein allfällig konsumierter Freibetrag von EUR 365,-- bei allfälligen Betriebsveranstaltungen im Jahr 2020 in Anrechnung gebracht. Sind bereits in diesem Jahr Vorteile aus Betriebsveranstaltungen zugeflossen, so sind diese vom Maximalbetrag in Abzug zu bringen.

Beispiele:

  1. Betriebsfeier im Jänner 2020, erhaltener Vorteil (aus Catering, etc.) EUR 30,--; verbleibender Freibetrag: EUR 335,--
  2. Keine Betriebsfeiern in 2020: voller „Gutschein“-Freibetrag von EUR 365,--.

Nicht anzurechnen sind etwaige erhaltene Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen (Freibetrag von EUR 186,-- pro Dienstnehmer pro Jahr). Sollten im Jahr 2020 noch keine Sachzuwendungen (z.B. Gutscheine) im Freibetragswert von EUR 186,-- ausgegeben worden sein, können die beiden Höchstbeträge (also EUR    365,-- und EUR 186,--) auch in einem Gutschein kumuliert werden! (Maximalbetrag somit EUR 551,-- pro Dienstnehmer!)

Das Gesetz nimmt bei den Gutscheinen keine Spezifikation vor, sodass jede Art von Gutschein, auch arbeitgebereigene, zulässig ist. Da es sich hier um eine Spezialnorm handelt, ist ein derartiger Gutschein auch nicht unter die Mitarbeiterrabatte zu subsumieren und unterliegt daher auch nicht der Eintragepflicht in das Lohnkonto! Weiters sind diese Gutscheine aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen auch von der Sozialversicherung und von den Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag) befreit.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

Linde Media, PV-Info News vom 17.12.2020

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/faq-weihnachtsgutscheine.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 18.12.2020

Artikel der Ausgabe Winter 2020