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Informationen zum Steuerrecht

18.12.2020: Schließfächer künftig im Kontenregister

Schließfächer werden künftig in das Kontenregister aufgenommen. Das betrifft ab Jänner 2021 Depots und Safes in Banken und von in Summe rund 100 privaten Anbietern, nicht aber Safes von Hotels oder Gepäckverwahrungen auf Bahnhöfen. Auch der Kreis jener Stellen, die das 2016 installierte Kontoregister abfragen dürfen, wird erweitert. Es wird zudem die Amtshilfe in Steuersachen zwischen Bankenaufsehern (FMA) und Finanz erleichtert. Lesen Sie mehr…

Neue Finanzgesetze

In der letzten Nationalratssitzung wurden mehrere neue Finanzgesetze beschlossen. Ziel der neuen Finanzgesetze ist dabei die Verfolgung krimineller Aktivitäten wie Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung schwerer Straftaten sollen insgesamt erleichtert werden. Und es geht darum, Steuerbetrug hintanzuhalten, namentlich eine mehrfache Erstattung der Kapitalertragssteuer.

Kontenregister

Im Kontenregister sind derzeit noch nicht alle für die Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung relevanten Konten erfasst. Denn derzeit sind Konten im Kreditgeschäft und Zahlungskonten zur Erbringung von Zahlungsdiensten noch nicht enthalten gewesen. Zudem waren bisher eben die Schließfächer nicht ans Kontoregister gemeldet.

In dem Register sind nur die Namen der Personen/Unternehmen, die Kontonummern (künftig auch Schließfachdaten) sowie die Kreditinstitute ersichtlich. Nicht enthalten sind Kontostände und Bewegungen auf dem Konto selbst. Diese sind erst bei einer richterlich genehmigten Konteneinschau ersichtlich.

Einsichtnahme in Kontenregister

Bis jetzt waren außerdem die Möglichkeiten zur Einsicht in das Kontenregister auf die Abgabenbehörden, Finanzstrafbehörden und Strafjustiz eingeschränkt, was auch den zur Umsetzung anstehenden europarechtlichen Vorgaben noch nicht entsprach. So konnte derzeit beispielsweise die Geldwäschemeldestelle nicht auf die Daten des Kontenregisters zugreifen. Neue Befugnisse dafür erhalten auch die Finanzmarktaufseher.

Und schließlich haben noch für sanktionenrechtliche Zwecke gesonderte Auskunftsrechte aus dem Kontenregister die Nationalbank und das Innenministerium.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

Linde Media, SWK News vom 12.12.2020

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 18.12.2020

Artikel der Ausgabe Winter 2020

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