Informationen zum Steuerrecht

18.01.2021: Erste Informationen zum neuen „Ausfallsbonus“ sowie Verlängerung des Härtefallfonds

Gemäß Pressemitteilung von Finanzminister Gernot Blümel vom 17.01.2021 soll der neue „Ausfallsbonus“ bis zu 30% des Umsatzes bis zu EUR 60.000,00 pro Monat betragen. Die Ersatzrate (30 % des Umsatzausfalles) setzt sich jeweils zur Hälfte zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss des Umsatzausfalls sowie aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 (Fixkostenzuschuss Phase II). Die Beantragung des neuen „Ausfallsbonus“ soll ab 16.02.2021 möglich sein. Weiters wurde der Härtefallfonds verlängert. Lesen Sie mehr…

Information durch den Finanzminister

Finanzminister Gernot Blümel hält zum neuen „Ausfallsbonus“ wie folgt fest: „Mit dem Ausfallsbonus geben wir den Unternehmen finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie. Mit dieser zusätzlichen Hilfe können bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von EUR 60.000,- pro Monat beantragt werden, je nach Betroffenheit des Unternehmens. Damit geben wir allen schwer getroffenen Unternehmen mehr Luft und Liquidität, nicht nur den geschlossenen Betrieben“.

Eckpunkte des „Ausfallsbonus“

Jedes Unternehmen, das mehr als 40 % Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu EUR 60.000,- pro Monat beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 % des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 (Fixkostenzuschuss Phase II). Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss 800.000 gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung bis Jahresende einen solchen Antrag zu stellen.

Möglichkeit zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats (z.B.: 16.02.2021 für Jänner), erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst monatlich gestellt werden. Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch den Steuerberater bei Abgabe des Fixkostenzuschuss-800.000–Antrages.

Anhebung der Beihilfen Deckelung

Aufgrund der Dauer der Krise stoßen immer mehr Betriebe an den EU-Beihilfendeckel von EUR 800.000,-. Daher hat sich die Republik Österreich wiederholt für eine Anhebung dieses Deckels eingesetzt. Nach Verhandlungen mit der Europäischen Kommission wurde eine Anhebung auf EUR 1.000.000,- erreicht. Zudem gibt es Gespräche auf europäischer Ebene hier noch eine deutliche höhere Grenze für Beihilfen zu ermöglichen.

Verlängerung des Härtefallfonds

Der bestehende Härtefallfonds bei der WKO (für selbständige Einkünfte bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) sowie bei der eAMA (für Privatzimmervermieter bzw. Land- und Forstwirte) wurde von März 2021 bis Juni 2021 verlängert. Somit können für nunmehr insgesamt 15 Betrachtungszeiträume Anträge auf Zuschüsse aus dem Härtefallfonds bei der WKO bzw. bei der eAMA eingebracht werden.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/jaenner/ausfallsbonus.html

https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 18.01.2021

Artikel der Ausgabe Winter 2020