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12.03.2021: Eckpunkte zu weiteren Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen aufgrund der andauernden Corona-Krise

Per 10. März 2021 wurde von der Regierung beschlossen, den Ausfallsbonus für März 2021 zu verdoppeln, einen Kurzarbeitsbonus für Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewähren und eine Gastgärtenförderung einzuräumen. Lesen Sie mehr…

Ausfallsbonus für März 2021 – Verdoppelung des Ausfallsbonus

Um den Unternehmen im März noch einmal rasch Liquidität zu verschaffen, wird der Ausfallsbonus für März 2021 erhöht:

  • Statt 15 % Ausfallsbonus können 30 % für März 2021 beantragt werden. Gemeinsam mit den optionalen 15 % Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 können somit 45 % des Umsatzrückgangs beantragt werden.
  • Zudem wird die Obergrenze für den Ausfallsbonus für März 2021 von EUR 30.000,00 auf EUR 50.000,00 angehoben. Damit können bis zu EUR 80.000,00 an Ausfallsbonus und optionalem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden.
  • Beantragbar ist der erhöhte Ausfallsbonus für März 2021 via Finanzonline ab dem 16. April 2021.

 

Kurzarbeitsbonus für Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Gleichzeitig mit der Kurzarbeit fallen bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Urlaubstage an. Um den Unternehmen diese Kosten abzugelten, erhalten Dienstgeberinnen und Dienstgeber, deren Betriebe seit November 2020 durchgehend geschlossen sind, eine Einmalauszahlung von EUR 825,00 netto für den März 2021 zusätzlich zum jeweiligen Kurzarbeitsbeitrag. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Betriebe im Bereich der Gastronomie, der Beherbergung und im Theaterbereich.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher von einer Trinkgeldpauschale profitiert haben, erhalten einmalig EUR 175,00 netto.
  • Mit dem Kurzarbeitszuschuss und dem Trinkgeldausgleich beträgt der Zuschuss bis zu EUR 1.000,00 pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.
  • Beispiel: Wenn sich in einem Betrieb 40 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit befinden, erhält das Unternehmen dafür zusätzlich: EUR 825,00 x 40 Personen = EUR 33.000,00 netto.

 

Gastgärtenförderung

Aufgrund der nach wie vor andauernden Covid-19-Pandemie will die Regierung coronataugliche-räumliche Bedingungen schaffen. Eine Möglichkeit dafür ist die Erweiterung oder der Neu- und Umbau von Gast- und Schanigärten. Unterstützt werden Investitionen in Gast- und Schanigärten daher mit 20 % der Investitionen (bei Kleinbetrieben) bzw. 10 % der Investitionen (bei Mittelbetrieben), wenn ein Betrieb mindestens EUR 5.000,00 investiert. Für diese Gastgärten- bzw. Schanigärtenförderung werden insgesamt EUR 10 Millionen zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung wird durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) erfolgen.

Beispiel: Für die Anschaffung der Gastgarten-Ausstattung in Höhe von EUR 15.000,00 erhält ein kleines Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 20%, somit EUR 3.000,00.

Auf den Punkt gebracht: Als branchenspezifische Unterstützung erhalten Gastgärten-Betreiberinnen und -Betreiber eine Investitionsprämie von 10 % (Mittelbetriebe) bzw. 20 % (Kleinbetriebe) mit einer Investitions-Untergrenze von EUR 5.000,000 und einem Zuschuss-Deckel von maximal EUR 20.000,00.

 

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/maerz/ausfallsbonus-erhoeht.html

https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#10031

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 12.03.2021

Artikel der Ausgabe Winter 2020

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