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12.02.2021: Härtefallfonds der Privatzimmervermieter wird um Zimmervermieter erweitert!

Durch Reisewarnungen und Lockdowns stehen nicht nur Gastronomie, Hotellerie und Freizeitbranche vor enormen Herausforderungen, sondern auch Privatzimmervermieterinnen und -vermieter. Darum wurde im Vorjahr für Privatzimmervermieter Unterstützung im Rahmen des eAMA-Härtefallfonds ermöglicht. Jetzt soll der Kreis der Anspruchsberechtigten für mehr als 10.000 Zimmervermieter (ohne Bettenobergrenze) erweitert werden! Lesen Sie mehr…

Erweiterung im Rahmen des neuen „Ausfallbonus“

Bisher waren nur Vermieterinnen und Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten anbieten, anspruchsberechtigt.

Auf Initiative von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Landeshauptmann Günther Platter wurde per 11.02.2021 im Tourismusausschuss ein Antrag eingebracht, mit dem der Kreis der Privatzimmervermieter, die Härtefallfonds beantragen können, erweitert werden soll: Damit wird für einen neuen Adressatenkreis die Grundlage für zukünftige Förderungen geschaffen – konkret für den „Ausfallbonus“.

Die Tourismusministerin erklärt: „Durch Reisewarnungen und Lockdowns stehen nicht nur Gastronomie, Hotellerie und Freizeitbranche vor enormen Herausforderungen, sondern auch Privatzimmervermieter. Darum haben wir im Vorjahr für diesen Bereich Unterstützung im Rahmen des Härtefallfonds ermöglicht. Bisher konnten rund 30.000 Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten anbieten, Unterstützung aus dem Härtefallfonds beantragen. Nun erweitern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten auf jene Zimmervermieter, die aus unterschiedlichen Gründen bislang den Härtefallfonds nicht in Anspruch nehmen konnten. Künftig werden ca. 10.000 zusätzliche Zimmervermieter Unterstützung durch den „Ausfallbonus“ in Anspruch nehmen können. Damit sichern wir Existenzen und zugleich auch dieses wichtige Angebotssegment für den heimischen Tourismus!“.

Neue Weichenstellung

Umso wichtiger ist es laut Tourismusministerin Köstinger, „dass die Weichen für diese notwendige Gesetzesänderung gestellt werden. Durch Änderung des Härtefallfondsgesetzes soll der Kreis der Anspruchsberechtigten für den „Ausfallbonus“ ausgeweitet werden: Künftig sollen auch gewerbliche und sonstige touristische Vermieter gefördert werden, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen.“

Entscheidender Lückenschluss bei Unterstützungen für Tourismus

„Mit dem Beschluss vom 11.02.2021 im Tourismusausschuss wird eine Lücke bei den Unterstützungsleistungen des Bundes für touristische Vermieter geschlossen. Künftig sind Privatzimmervermieter, die bislang keine Hilfen bekommen haben, für den „Ausfallbonus“ anspruchsberechtigt. Für Tirol ist dieser Lückenschluss von entscheidender Bedeutung, weil die Privatzimmervermietung einen wesentlichen Eckpfeiler unserer kleinteiligen und familiengeführten Tourismuslandschaft darstellt. Mit diesem Schritt können nun tausende Beherbergungsbetriebe im Land unterstützt werden, die von der Pandemie besonders hart betroffen sind. Ich habe mich massiv dafür eingesetzt, dass auch diesen Betrieben unter die Arme gegriffen wird und danke der Tourismusministerin, dem Finanzminister und dem Bundeskanzler, dass sie unsere Bestrebungen unterstützt haben und die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werden konnte“, erklärt Landeshauptmann Günther Platter.

Richtlinie in Ausarbeitung

Derzeit arbeiten das Bundesministerium für Tourismus und das Finanzministerium an einer Richtlinie, damit die neuen Berechtigten den „Ausfallsbonus“ in Anspruch nehmen können. Die Ausarbeitung und Veröffentlichung der Richtlinie und weiterer Informationsunterlagen bleibt abzuwarten!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/tourismuspolitische-themen/privatzimmervermieter-haertefallfonds.html

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210211_OTS0158/koestinger-haertefallfonds-der-privatzimmervermieter-wird-fuer-weitere-10000-zimmervermieter-geoeffnet

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 12.02.2021

Artikel der Ausgabe Winter 2020

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