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05.03.2021: Zahlungserleichterungen von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) werden derzeit Zahlungserinnerungen an die Versicherten zu Beitragsrückständen versendet. Diese Zahlungserinnerung dient als Information und ist als Aufruf zu verstehen, sich mit der SVS in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Lösung in beiderseitigem Interesse zu finden. Lesen Sie mehr…

Vorgangsweise der SVS

Die SVS hat zu Beginn der Corona-Pandemie auf die neue Situation reagiert und unterstützt die Versicherten seither mit einem Maßnahmenpaket. Um rasch Liquidität zu schaffen, wurden Beiträge gestundet und das Mahnwesen für 2020 ausgesetzt - seit März 2020 wurden keine Mahnungen durch die SVS mehr versendet. Die SVS informiert Versicherte mit Zahlungsrückständen nun Anfang März 2021 über ihren aktuellen Beitragssaldo.

Diese Zahlungserinnerung dient als Information an Versicherte mit Beitragsrückstand und ist als Aufruf zu verstehen, sich mit der SVS in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Lösung in beiderseitigem Interesse zu finden. Das kann eine Ratenvereinbarung und / oder die Herabsetzung der Beitragsgrundlage sein. Ratenzahlungen sind beispielsweise derzeit mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 möglich; die erste Teilzahlung (bei halbjährlicher Ratenzahlung) ist derzeit spätestens im Juni 2021 fällig.

Ziel der SVS ist es, Lösungen mit individuellen und bedarfsorientierten Zahlungsvereinbarungen zu finden.

Beantwortung von 2 häufig gestellten Fragen

  1. a) Was soll ich machen, wenn ich eine Zahlungserinnerung von der SVS erhalte?

Die Zahlungserinnerung ist als „Reminder“ zu sehen. Sie dient zur Information und macht aufmerksam. Wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen können, empfehlen wir Ihnen umgehend mit der SVS in Kontakt zu treten, damit die SVS mit Ihnen Ihre persönliche, individuelle Situation besprechen kann.

  1. b) Wie kann mich die SVS jetzt bei Zahlungsschwierigkeiten unterstützen?

Zahlungsrückstände: mit individuellen Zahlungsvereinbarungen - die genaue Ausgestaltung, wie z.B. die Anzahl der Raten kann durch die SVS auf Ihre aktuelle Situation und Ihre Perspektive angepasst werden!

Laufende Beiträge: Die Beitragsgrundlage kann flexibel und selbständig an Ihre individuelle Situation angepasst und herabgesetzt werden.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.864371&portal=svsportal

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 05.03.2021

Artikel der Ausgabe Winter 2020

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