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Informationen zum Steuerrecht

05.02.2021: WiEReG-Meldung – jährliche Meldeverpflichtung!

Mehrfach wurde bereits ausführlich über das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) berichtet. Dieses normiert eine jährliche Meldepflicht ab 2021. Wer nicht meldet, dem drohen ab Februar 2021 Zwangsstrafen. Lesen Sie mehr…

Jährliche Meldepflicht für alle nicht meldebefreiten Rechtsträger

Wer zur Meldung im Register der wirtschaftlichen Eigentümer verpflichtet ist, muss jährlich überprüfen, ob die wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind und dies im Register bestätigen.

Befreit sind beispielsweise OGs, KGs und GmbHs mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter und Vereine gemäß Vereinsgesetz. Die Befreiung gilt aber nur dann, wenn nicht eine andere natürliche Person wirtschaftlicher Eigentümer ist, beispielsweise aufgrund eines Treuhandvertrages.

Auch wenn sich nichts ändert, muss man den Status Quo bestätigen. Das WiEReG sieht Strafen bis zu EUR 200.000,- bei Nicht- oder Falschmeldung vor.

Meldefrist

Der Zeitpunkt der Meldung ist frei wählbar, allerdings darf zwischen den Prüfungen nicht mehr als ein Jahr plus vier Wochen Abstand sein. Wurde die letzte Meldung vor dem 10. Jänner 2020 (Beginn jährliche Meldepflicht) durchgeführt, so endet die letztmögliche Frist am 8. Februar 2021.

Zwangsstrafen

Wer die Frist versäumt und nicht meldet, riskiert – nach Androhung – eine Zwangsstrafe von bis zu EUR 5.000,-. Diese können seitens der Finanz nun erstmalig ab 9. Februar 2021 verhängt werden.

WICHTIG – Was ist zu tun?

Sofern sich nichts geändert hat, können Sie die Bestätigung im Unternehmensserviceportal/WiEReG-Meldung vornehmen oder Sie beauftragen unsere Kanzlei mit der Erledigung für Sie.

 

Sollte Ihnen eine Zwangsstrafen-Androhung per Post oder via USP (Unternehmensserviceportal) zugestellt werden, leiten Sie uns diese bitte rasch weiter! Wir unterstützen Sie alsdann gerne bei der WiEReG-Meldung.

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 05.02.2021

Artikel der Ausgabe Winter 2020

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