Informationen zum Steuerrecht

04.12.2020: AWS-Investitionsprämie – ACHTUNG: FALLEN bei der Prämienabrechnung!

Beachten Sie die Informationen von der AWS zur Abrechnung (Rechnungslegung) und der Abrechnungsfristen hinsichtlich Investitionsprämie! Lesen Sie mehr…

 

FALLEN bei der Abrechnung (Rechnungslegung) der Investitionsprämie:

Werden bei Abrechnung der Investitionsprämie Sammelrechnungen akzeptiert?

Nein, für jede genehmigte und abgerechnete Investition muss im Falle einer Anforderung durch die AWS eine separate Rechnung vorgelegt werden. Mehrere Stück ein und derselben abgerechneten Investition können in einer Rechnung angeführt werden. Die Rechnung darf jedoch keine Positionen beinhalten, die nicht Gegenstand der Förderung sind!

Ist es möglich eine Investition, die mit einer separaten Rechnung abgerechnet wird, auf 7% förderbare und 14% förderbare Bestandteile aufzuteilen?

Nein, jede Investition, die mit einer separaten Rechnung abzurechnen ist, kann nur entweder auf 7%ige oder 14 %ige Förderbarkeit zugerechnet werden!

Wie hat die Rechnungslegung bei einer Beauftragung eines Generalunternehmens (GU) zu erfolgen?

Bei einer Beauftragung eines GU lauten die Rechnungen der einzelnen Gewerke (Baumeister, Elektriker, HSL etc.) auf das GU, dieses stellt sodann die Rechnungen für die Umsetzung des Auftrages an den/die Bauherrn/Bauherrin nach Baufortschritt in Form von Teilrechnungen gemäß GU-Vertrag. Die Teilrechnungen sind im Umfang des im Rahmen des festgelegten Leistungsumfangs des GU-Vertrags für die genehmigten Investitionen ausreichend.

Ist eine nachträgliche Änderung oder Verbesserung einer bereits vorgenommenen Abrechnung möglich?

Nein! Bereits vorgenommene Abrechnungen können nachträglich weder geändert noch verbessert werden. Bitte achten Sie daher bereits bei Abrechnung auf korrekte und vollständige Angaben. Investitionen, die zwar beantragt aber nicht abgerechnet wurden, werden nicht gefördert!

 

FALLE bei der Abrechnungsfrist der Investitionsprämie:

Bis wann kann die Abrechnung vorgenommen werden?

Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der gemäß Förderungszusage der zu fördernden Investitionen eine Endabrechnung online via AWS Fördermanager vorzulegen. Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat innerhalb des im Förderungsvertrages angeführten Investitionsdurchführungszeitraumes zu erfolgen.

 

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/FAQ_24.11.2020_-_clean_barrierefrei.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 04.12.2020

Artikel der Ausgabe Winter 2020