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Informationen zum Steuerrecht

04.12.2020: AMS-Neustartbonus – Eine interessante Alternative

AMS-Zuschuss für Arbeitsverhältnisse mit mindestens 20 Wochenstunden! Lesen Sie mehr…

 

Welche Bedingungen muss der Dienstnehmer erfüllen?

Der Dienstnehmer muss beim AMS als arbeitslos gemeldet sein.

Welche Arbeitsverhältnisse werden vom AMS gefördert?

Vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die zwischen dem 15. Juni 2020 und dem 30. Juni 2021 beginnen, mit mindestens 20 Wochenstunden. 

ACHTUNG:

Eine Wiederbeschäftigung beim selben Arbeitgeber ist

  • im Zeitraum von 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021 innerhalb von 6 Wochen nicht förderbar.
  • im Zeitraum von 1. April 2021 bis 30. Juni 2021 innerhalb von 3 Monaten nicht förderbar.

Wie hoch ist die Neustartbonus-Beihilfe?

Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe plus

  • 45% für 20 bis unter 25 Wochenstunden
  • 55% für 25 bis unter 30 Wochenstunden
  • 60% für 30 oder mehr Wochenstunden

minus Netto-Erwerbseinkommen inklusive Sonderzahlungen – höchstens aber EUR 950,- monatlich.

Bitte beachten Sie: Beihilfen unter EUR 10,- monatlich werden vom AMS nicht ausbezahlt!

Wie lange wird das Arbeitsverhältnis vom AMS gefördert?

Solange das Arbeitsverhältnis mit dem Dienstnehmer dauert, höchstens aber 28 Wochen.

Ausnahmen: Das AMS fördert das Arbeitsverhältnis bis zu 1 Jahr, wenn:

  • Der Dienstnehmer länger als 6 Monate arbeitslos ist und eine gesundheitliche Einschränkung hat.
  • Der Dienstnehmer länger als 3 Monate arbeitslos und älter als 50 Jahre ist.
  • Der Dienstnehmer wieder in den Beruf einsteigt.
  • Der Dienstnehmer eine entfernte Arbeitsstelle aufnimmt.

Ausnahmen: Das AMS fördert das Arbeitsverhältnis bis zu 3 Jahren, wenn:

  • Der Dienstnehmer älter als 59 Jahre und länger als 182 Tage arbeitslos ist.
  • Der Dienstnehmer eine berufliche Rehabilitation absolviert hat.
  • Der Dienstnehmer REHAB-Geld erhalten hat.

Wo und wann muss der Dienstnehmer die Kombilohnbeihilfe/den Neustartbonus beantragen?

Der Dienstnehmer möge sich bitte an das örtlich zuständige AMS wenden, BEVOR ein Arbeitsverhältnis begonnen wird. Dies kann über das eAMS-Konto oder telefonisch gemacht werden.

 

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kombilohn-beihilfe#tirol

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 04.12.2020

Artikel der Ausgabe Winter 2020

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