Informationen zum Steuerrecht

Geplante Änderung der FinanzOnline-Verordnung

Derzeit ist es möglich, in FinanzOnline auf die elektronische Zustellung zu verzichten. Laut einem aktuellen, vom Bundesministerium für Finanzen kurzfristig übermittelten Entwurf einer Novelle der FinanzOnlineVerordnung soll sich das mit 1.1.2020 ändern! Lesen Sie mehr…

GEPLANT: Keine Zustellung mehr in Papierform durch das Finanzamt ab 01.01.2020

Demnach ist geplant, dass Unternehmen, die gemäß dem E-Government-Gesetz zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet sind, ab 1.1.2020 auf die elektronische Zustellung in FinanzOnline nicht mehr verzichten können, das heißt, eine Zustellung von beispielweise Steuerbescheiden in Papierform soll nicht mehr möglich sein!

Ein bereits abgegebener Verzicht auf die elektronische Zustellung in FinanzOnline soll seine Wirksamkeit verlieren!

Vorgesehen ist, betroffene Teilnehmer vom Wirksamwerden der Verpflichtung zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung in FinanzOnline zu verständigen. Diese Verständigung soll dem Teilnehmer unmittelbar nach dem Login in das FinanzOnlinePortal angezeigt werden.

Die Abgabenbehörde wird laut Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen mit der elektronischen Zustellung so lange zuwarten, bis der jeweilige Teilnehmer vom Wirksamwerden der Verpflichtung entsprechend verständigt worden ist.

Weiters ist für Teilnehmer an der elektronischen Zustellung die verpflichtende Angabe einer e-mail-Adresse für Zwecke der Verständigung über die Zustellung einer Erledigung bzw. eines sonstigen Schriftstücks in die Databox von FinanzOnline vorgesehen!

GEPLANT: Erleichterungen für Kleinternehmer

Unternehmen, die die Umsatzgrenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nicht überschreiten („Kleinunternehmer“) und daher nicht zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet sind, sollen auch in FinanzOnline weiterhin auf die elektronische Zustellung verzichten können. Nur bei diesen Kleinunternehmen ist auch weiterhin eine Zustellung aller Schriftstücke in Papierform geplant.

Zu diesem Zweck wird beim ersten nach dem 31. Dezember 2019 erfolgenden Einstieg in das Finanzonline-System unmittelbar nach dem Login die Verzichtsmöglichkeit aktiv angeboten. Die Möglichkeit zum Verzicht ist auch nach diesem Zeitpunkt jederzeit zu gewährleisten.

GEPLANT: Akteneinsicht beim Finanzamt ab 2020

Aufgrund der Änderung der Bundesabgabenordnung infolge des Steuerreformgesetzes 2020 soll auch eine Neuregelung der elektronischen Akteneinsicht in der FinanzOnline-Verordnung erfolgen. Die elektronische Akteneinsicht durch Steuerpflichtige bzw. ihre (berufsmäßig befugten) Vertreter über FinanzOnline soll zukünftig antragslos erfolgen; laut Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen wird daher der Bescheid über die Bewilligung der Akteneinsicht entfallen. Diese Neufassung der FinanzOnline-Verordnung soll ebenfalls mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 13.12.2019

Artikel der Ausgabe Winter 2019