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Wissenswertes zur Mehrfachversicherung in der Sozialversicherung

Mehrere Jobs auszuüben, kann in der Sozialversicherung recht tückisch werden: Übt jemand gleichzeitig mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten aus, die unterschiedlichen Sozialversicherungsgesetzen unterliegen, kommt es zur so genannten Mehrfachversicherung. Die Folge: Man ist in mehreren Systemen kranken- sowie pensionsversichert – und muss in jedem davon Beiträge einzahlen! Lesen Sie mehr…

Die Grundlagen in der Sozialversicherung

Sobald alle Beitragsgrundlagen endgültig feststehen, werden auch die GSVG-Beiträge endgültig berechnet. Dies kann zu einer Nachzahlung, aber auch zu einer Gutschrift führen. Die Beiträge dürfen insgesamt maximal von der Höchstbeitragsgrundlage (derzeit jährlich EUR 71.820,--) berechnet werden. Die gute Nachricht: Wurde zu viel eingezahlt, brauchen Versicherte keinen Extra-Antrag zu stellen, um wieder an ihr Geld zu kommen. Die SVA zahlt ihnen diese Beiträge unkompliziert und ohne Antrag zurück.

Mit der Differenzvorschreibung Geld sparen

Um zu vermeiden, dass von Einkommensteilen, welche die Höchstbeitragsgrundlage überschreiten, vorläufig Beiträge zu zahlen sind, kann ein Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden. Die Beiträge werden dann vorläufig so festgesetzt, dass die höchstmöglichen Einzahlungen zur Sozialversicherung nicht überschritten werden.

So funktioniert‘s

Eine Differenzvorschreibung gibt es für Versicherte nach dem GSVG/FSVG und nach dem BSVG. Der Antrag ist daher bei der SVA und/oder bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) zu stellen.

Die Differenzvorschreibung bezieht sich grundsätzlich auf die Pensions- (PV) und Krankenversicherung (KV). Eine B-KUVG-Pflichtversicherung (als Beamter bzw. Beamtenpensionist) kann nur in der Krankenversicherung zu einer Differenzvorschreibung führen, weil Beamte dort pflichtversichert sind. Gleiches gilt bei Bezug einer ASVG-Pension.

Wichtig

Die Mitgliedschaft bei einer Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers (z.B. Kranken- und Unfallfürsorge vom Land Tirol, kurz auch „KUF“ genannt) ermöglicht die Differenzbeitragsvorschreibung nicht. Auch die nachträgliche Beitragserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen!

Zu beachten

Die Obergrenze bei der Differenzgrundlage ergibt sich aus der Multiplikation der monatlichen GSVG-Höchstbeitragsgrundlage mit der Anzahl der Pflichtversicherungsmonate im jeweiligen Jahr. Es kann sogar zu einer gänzlichen Beitragsfreistellung in der Pensions- und Krankenversicherung kommen, wenn die Höchstbeitragsgrundlage bereits durch die unselbständige Beschäftigung erreicht wird; legen Sie dazu bitte der SVA eine Gehaltsbestätigung vor.

Beispiele zur Veranschaulichung

  1. Angestellt ASVG + selbständig GSVG 
    → Differenzvorschreibung PV und KV, Antrag bei SVA
  2. Selbständig GSVG + Landwirt BSVG 
    → Differenzvorschreibung PV und KV, Antrag bei SVB
  3. Angestellt ASVG + selbständig GSVG + Landwirt BSVG 
    → Differenzvorschreibung PV und KV, Antrag bei SVA und SVB
  4. Beamter B-KUVG + selbständig GSVG 
    → Differenzvorschreibung nur KV, Antrag bei SVA
  5. Pensionist PVA + selbständig GSVG 
    → Differenzvorschreibung nur KV, Antrag bei SVA
  6. Beamtenpensionist B-KUVG + Landwirt BSVG 
    → Differenzvorschreibung nur KV, Antrag bei SVB

 

Unser Tipp für Sie: Wahlfreiheit im Erkrankungsfall!

In der Krankenversicherung können Mehrfachversicherte selbst entscheiden, auf Rechnung welches Sozialversicherungsträgers sie eine Leistung in Anspruch nehmen. Wichtig: Aufgrund ein und derselben Krankheit darf nur eine Versicherung beansprucht werden. Ist ein Elternteil mehrfach krankenversichert, besteht auch für mitversicherte Angehörige (Kinder) die Wahlmöglichkeit! Bitte informieren Sie den Arzt oder die Sprechstundenhilfe bereits bei Übergabe der e-card, über welchen Krankenversicherungsträger Sie die Abrechnung der ärztlichen Leistungen möchten.

 

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 13.12.2018

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