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Informationen zum Steuerrecht

Anträge zum Beschäftigungsbonus nur noch bis 31.1.2018 möglich

Während der letzten Tage und Wochen wurde von der neuen Regierung bereits intensiv über verschiedene Fördermaßnahmen diskutiert. Entgegen früherer Beschlüsse kann der Beschäftigungsbonus ab Februar 2018 nicht mehr beantragt werden. Lesen Sie mehr …

Förderanträge im Förderprogramm „Beschäftigungsbonus“ können noch bis 31.1.2018 über den aws-Fördermanager (www.aws.at) eingereicht werden. Dies gilt sowohl für Erstantragstellungen als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen. Für das zeitgerechte Einlangen der Förderanträge ist das Absenden am aws-Fördermanager erforderlich. Begonnene, aber noch nicht abgesendete Anträge, können nach dem 31.1.2018 nicht mehr entgegengenommen werden.

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