Informationen zum Steuerrecht

Vorsorgeprogramm der gewerblichen Sozialversicherung

Wer auf seine Gesundheit achtet, wird belohnt! So lautet das Motto der gewerblichen Sozialversicherung. Wir informieren Sie darüber, welche Gesundheitsmaßnahmen Sie setzen müssen und welche finanziellen Vorteile sie dafür erhalten. Lesen Sie mehr …

Selbständig gesund – halber Selbstbehalt

Der Selbstbehalt auf (zahn-)ärztliche Behandlungen in Höhe von derzeit 20 % reduziert sich um die Hälfte auf 10 %, sofern Sie am Programm „Selbständig Gesund“ teilnehmen. Sechs Schritte sind dafür notwendig, um den „Bonus“ eines halbierten Selbstbehaltes zu erlangen.

1. Schritt: Gesundheits-Check

Mittels einer ärztlichen Untersuchung werden fünf Werte ermittelt, die jeder durch seine Lebensweise selbst beeinflussen kann. Im Mittelpunkt dieses Programmes stehen:

  • Blutdruck
  • Gewicht
  • Bewegung
  • Tabak
  • Alkohol

Ausgehend von diesen Werten legen Sie gemeinsam mit ihrem Arzt Gesundheitsziele fest.

2. Schritt: Gesundheitsziele gemeinsam festlegen

Sind alle Werte in Ordnung, lautet das Gesundheitsziel einfach „Gesundheit erhalten“. Zeigen die Resultate jedoch einen Handlungsbedarf auf, heißt es die Gesundheit zu verbessern.

3. Schritt: Erreichbare Fortschritte planen

Sofern ein Handlungsbedarf besteht, müssen Sie gemeinsam mit ihrem Arzt festlegen, wie und bis wann die einzelnen Werte verbessert werden können.

4. Schritt: Erfolge überprüfen

Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes (mindestens sechs Monate) muss der Arzt neuerlich überprüfen, ob die Gesundheitsziele erreicht wurden. Sofern die vereinbarten Ziele erreicht wurden, haben Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Halbierung des Selbstbehaltes erfüllt.

5. Schritt: Reduzierung beantragen

Um den reduzierten Selbstbehalt zu bekommen, muss ein Antrag bei der gewerblichen Sozialversicherung gestellt werden. – Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

6. Schritt: regelmäßige Gesundheitschecks

Sofern die Ziele erreicht wurden, sind neuerliche Untersuchungen – abhängig vom Alter – erst nach zwei bis drei Jahren wieder fällig. Die Sozialversicherung wird Sie darüber rechtzeitig informieren.

Gesundheits-Check Junior – 100 Euro Bonus

Nicht nur für Erwachsene, sondern auf für die mitversicherten Kinder besteht die Möglichkeit einen Bonus für regelmäßige Gesundheits-Checks zu erhalten. Für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren können österreichweit bei Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde, sowie bei Allgemeinmedizinern Gesundheits-Checks absolviert werden. Nach der erfolgten Untersuchung ist eine Unterstützung in der Höhe von EUR 100,00 für Schulsportwochen, Schulschikurse, Sportvereinsmitgliedsbeiträge oder Sportutensilien möglich.

Welche Bestätigungen sind erforderlich?

Nach der erfolgten Untersuchung ist die Teilnahmebestätigung am Gesundheits-Check Junior sowie die Teilnahmebestätigung und der Zahlungsnachweis an der absolvierten Maßnahme des mitversicherten Kindes an einer Sportwoche, oder Sportvereinsmitgliedschaft, oder der Zahlungsnachweis des erworbenen Sportutensils, an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft zu übermitteln.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 08.02.2017

Artikel der Ausgabe Winter 2016