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Neues aus dem Regierungsprogramm – teilweiser Ausgleich der kalten Progression

Seit vielen Jahren wird immer wieder gefordert, dass die kalte Progression endlich abgeschafft wird. Im neuen Programm der Bundesregierung findet sich nunmehr der Plan, die kalte Progression ab dem Jahr 2019 zumindest teilweise auszugleichen. Lesen Sie mehr …

Was versteht man unter kalter Progression?

Das Einkommensteuersystem orientiert sich am sogenannten Leistungsfähigkeitsprinzip, welches grundsätzlich nichts anderes besagt, als dass besser Verdienende eine höhere finanzielle Leistungsfähigkeit haben als geringer Verdienende, weshalb sie mehr zum Steueraufkommen beitragen können und sollen. Dieser Grundgedanke schlägt sich im Steuertarif nieder. Der progressive Einkommensteuertarif kennt derzeit sieben Steuerstufen, die mit verschieden hohen Steuersätzen versehen sind:

Einkommen in EUR            Steuersatz          

0,00 – 11.000,00                    0 %

11.000,00 – 18.000,00          25 %

18.000,00 – 31.000,00          35 %

31.000,00 – 60.000,00          42 %

60.000,00 – 90.000,00          48 %

mehr als     90.000,00           50 %

Für Einkommensteile über eine Million Euro beträgt der Steuersatz in den Kalenderjahren 2016 bis 2020 55 %.

Unter kalter Progression versteht man jenen Effekt, dass jemand nach einer Gehaltserhöhung bzw. einer Inflationsanpassung des Gehalts in eine höhere Steuerstufe rutscht und mehr Steuern bezahlt, weil eben die Steuerstufen nicht an die laufende Inflation angepasst werden. Dadurch generiert der Staat rund 400 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr.

Neuerung ab 2019

Im aktualisierten Programm der Bundesregierung findet sich nun erstmals ein Kompromiss zum (teilweisen) Ausgleich der kalten Progression. Der jetzt erzielte Kompromiss ist jedoch für „Besserverdiener“ nur bedingt erfreulich. Zwar werden ab einer Inflation von fünf Prozent automatisch die Tarifstufen angepasst, allerdings gilt die Automatik nur für die untersten zwei Einkommensstufen (bis 11.000 bzw. 18.000 Euro im Jahr). Das heißt also: Bei allen Einkommensteilen über 18.000 Euro brutto im Jahr schlägt die kalte Progression wieder voll zu.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren. Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand. 10.03.2017

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