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Informationen zum Steuerrecht

Investitionszuwachsprämie 2017 und Energieabgabenrückvergütung 2011

In unserem wöchentlichen Newsletter möchten wir Sie auf zwei Themen aufmerksam machen, die derzeit intensiv diskutiert werden. Zum einen informieren wir Sie über die geplante Investitionszuwachsprämie 2017 und zum anderen über den derzeitigen Verfahrensstand zur Energieabgabenrückvergütung für 2011. Lesen Sie mehr …

Investitionszuwachsprämie 2017

Im Rahmen der durch den Ministerrat beschlossenen Wirtschaftsförderung durch eine Investitionszuwachsprämie wurden nun erste Details bekannt. Die Geltendmachung der Prämie soll direkt über die Austria Wirtschaftsservice (kurz AWS) erfolgen. Nach Auskunft der AWS werden die entsprechenden AWS-Richtlinien unter Abstimmung mit den zuständigen Ministerien derzeit ausgearbeitet und nach Fertigstellung auf der AWS-Homepage abrufbar sein. Die Abwicklung der Investitionszuwachsprämie wird somit im Rahmen eines Förderantrages bei der AWS oder der Österreichischen Hotel & Tourismusbank (ÖHT) durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Ein Antrag kann frühestens ab 1.1.2017 gestellt werden. Mit der Durchführung der Investition (Auftrag/Bestellung) darf erst begonnen werden, wenn der Förderantrag eingereicht worden ist!

Energieabgabenrückvergütung 2011

Wie wir Ihnen heuer bereits mehrfach mitteilen konnten, hat sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Möglichkeit eröffnet, dass auch Dienstleistungsbetriebe die Rückvergütung ihrer bezahlten Energieabgaben im Rahmen des Energieabgabenrückvergütungsgesetze für das Wirtschaftsjahr 2011 beantragen können, obwohl dies bislang gesetzlich ausgeschlossen war. Ob es tatsächlich zu einer Rückvergütung kommen wird, entscheidet jedoch in letzter Instanz der Verwaltungsgerichtshof in Wien, welcher derzeit die Voraussetzungen überprüft.

Wir möchten Ihnen auf diese Weise unseren Informationsstand weiterleiten, wonach einzelne Finanzämter die in den letzten Wochen und Monaten eingebrachten Anträge auf Energieabgabenvergütung für das Jahr 2011 mittels einer kurzen standardisierten Begründung abweisen, während andere Finanzämter die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes abwarten.

Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn Sie einen Bescheid zur beantragten Energieabgabenrückvergütung für 2011 erhalten, damit wir für Sie die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten können.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 06.12.2016

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